Verhagelt - Hagelschaden am BMW Neuwagen - vor Auslieferung

  • Na Moment mal. Nachbessern kann man doch nur einen Mangel z.B. defekter Fensterheber oder ausfallendes Navi.


    Eine Delle durch Hagel würde ich aber als Beschädigung des Fahrzeuges werten, deren Reparatur noch dazu den Restwert mindert.


    Kann doch nicht sein, dass man das akzeptieren muss ?!?

  • Mit Smart Repair bekommt man kleinere Schäden ohne Wertminderung in den Griff.
    Sobald jedoch tragende Teile betroffen sind kann man schon von einer
    Wertminderung sprechen. Hatte bei meinem E90 einen Hagelschaden, wo die Motorhaube, das Dach, der Kofferraum, die A und die C-Säule betroffen waren.
    Die haben alles hervorragend wegbekommen ohne dass man danach etwas gesehen hat.
    Der Händler meinte dass dies nicht als Unfallschaden gilt und somit keine Wertminderung darstellt und dies habe ich mir von einem Sachverständigen genauso bestätigen lassen.

    Gruß Matthias

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  • Unstrittig ist doch, dass die Fabrikneuheit des Wagens durch den Hagelschaden nicht mehr gegeben ist. Aber genau darauf ist ja der Kaufvertrag abgestellt. Ich bin nicht mal sicher, ob BMW ohne Rücksprache einfach den Schaden beseitigen und Abnahme erwarten kann. Eigentlich müsste vor einer Reparatur mit dem Kunden geklärt werden, ob der mit der Reparatur einverstanden ist und das Auto dann auch (zu ggf. geminderten Konditionen) übernehmen möchte. Ich gehe fest davon aus, dass der Kunde nicht zur Abnahme verpflichtet ist.

  • Ja, da bin ich voll bei dir. Neuwagen ist neu und nicht repariert. Für solche Unwetter sollte BMW versichert sein.
    Mein E90 war damals 3 oder 4 Jahre alt, somit kein Neuwagen.
    Ich als Neuwagenkäufer würde mir nicht ohne weiteres ein verhageltes Fahrzeug unterjubeln lassen.
    Wobei hier zu unterscheiden ist, ob der BMW in der BMW Welt selbst übergeben wurde oder ob der Händler sich es etwas einfacher machen möchte.
    Ich gehe mal fest davon aus dass in der BMW-Welt kein Fahrzeug dem Kunden übergeben wird , dass einen Hagelschaden hatte ohne darüber mit dem Kunden gesprochen zu haben.
    Bei diversen Vertragshändlern wäre ich mir hier nicht ganz so sicher

    Gruß Matthias

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  • Unstrittig ist doch, dass die Fabrikneuheit des Wagens durch den Hagelschaden nicht mehr gegeben ist. Aber genau darauf ist ja der Kaufvertrag abgestellt. Ich bin nicht mal sicher, ob BMW ohne Rücksprache einfach den Schaden beseitigen und Abnahme erwarten kann. Eigentlich müsste vor einer Reparatur mit dem Kunden geklärt werden, ob der mit der Reparatur einverstanden ist und das Auto dann auch (zu ggf. geminderten Konditionen) übernehmen möchte. Ich gehe fest davon aus, dass der Kunde nicht zur Abnahme verpflichtet ist.

    Die Fehler in der Produktion werden im letzten Schritt grundsätzlich ausgebessert. Jegliche Autos werden "nachbearbeitet", zuerst im Werk, dann gerne mal nochmal nach dem Transport. Diese Nachbearbeitung fällt gerne mal ein bisschen größer aus, daher kann ich mir gut vorstellen, dass man als Kunde Schwierigkeit haben wird, so ein Fahrzeug am Ende abzulehnen.
    Ein bekannter von mir hat die Software für die Werke eines Herstellers mitentwickelt, mit welcher diese Mängel am Ende der Produktionslinie erfasst werden. Er hat mitbekommen, wie viel schief geht und wie viel noch teils nach der Fertigstellung geschieht.

  • Das in den Werken, nicht nur bei BMW, in der Produktion teilweise nachgebessert wird kann ich bestätigen. Hierbei handelt es sich aber jedoch um kleinere Nachbesserungen und nicht um große Aktionen. Zudem sind diese Nachbesserungen eher die Ausnahme und nicht die Regel in der Produktion.
    Soweit meine Erfahrungen von sämtlichen süddeutschen Autohersteller :) .
    Zu unterscheiden wäre jedoch aus meiner Sicht ob ein kleiner Mangel der in der Produktion entstanden ist im Nachgang in der Produktion behoben wurde oder ob das fertige Fahrzeug durch einen Hagelschaden beschädigt wurde.

    Gruß Matthias

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  • Das in den Werken, nicht nur bei BMW, in der Produktion teilweise nachgebessert wird kann ich bestätigen. Hierbei handelt es sich aber jedoch um kleinere Nachbesserungen und nicht um große Aktionen. Zudem sind diese Nachbesserungen eher die Ausnahme und nicht die Regel in der Produktion.
    Soweit meine Erfahrungen von sämtlichen süddeutschen Autohersteller :) .
    Zu unterscheiden wäre jedoch aus meiner Sicht ob ein kleiner Mangel der in der Produktion entstanden ist im Nachgang in der Produktion behoben wurde oder ob das fertige Fahrzeug durch einen Hagelschaden beschädigt wurde.

    Hm, ich kenne da teilweise andere Aussagen.
    Aber wo liegt der Unterschied zw. einem Produktionsfehler und Hagelschaden, wenn beide so behoben wurden, dass keine Mängel mehr feststellbar sind. In beiden Fällen hat das Auto noch nicht dem Kunden gehört, in beiden Fällen ist was schief gegangen und in beiden Fällen hat man das Problem vor der Auslieferung behoben.


    So ärgerlich das ist, kann ich mir gut vorstellen, dass Fahrzeuge "bloß" repariert werden. Die Kunden, die nie nachgefragt haben, werden vermutlich auch nie davon erfahren. Persönlich finde ich das auch nicht ok.

  • Also mal ein kleines Beispiel unter uns :D
    In der Produktion kann es passieren , dass die Lackierung in Form eines Kratzers beschädigt wird oder diese nicht den Qualitätsansprüchen des jeweiligen Herstellers genügt.
    In diesem Falle wird das Fahrzeug noch mal durch die Lackierung gejagt.
    Verbeulte oder verbogene Blechteile kommen in der Regel nicht vor und sind somit auch kein Problem.
    Somit kann man eigentlich davon ausgehen dass am Ende der Produktion einen komplett fehlerfreies Fahrzeug vom Band läuft. So zumindest das Optimum.


    Wenn das Auto nun fertig produziert aus der Werkshalle fährt und auf einem Parkgelände abgestellt wird und hier dann im Nachgang ein Hagelschaden entsteht ist das in meinen Augen ein Unterschied

    Gruß Matthias

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  • So ärgerlich das ist, kann ich mir gut vorstellen, dass Fahrzeuge "bloß" repariert werden. Die Kunden, die nie nachgefragt haben, werden vermutlich auch nie davon erfahren. Persönlich finde ich das auch nicht ok.

    Ds Schreiben von BMW, das ich weitergeleitet bekam betont ausdrücklich dass der Händler eine Anzeigepflicht gegenüber dem Kunden hat - also vom Werk aus wird nichts unter den Teppich geschoben. In meinem speziellen Fall mag es nun Zufall sein dass ich erst nach meiner ausdrücklichen Rückfrage informiert wurde oder auch nicht, aber es hinterläßt schon "Geschmäckle".


    Zumindest telefonisch erhielt ich inzwischen die Zusage man wolle BMW um einen vorgezogenen Produktionsslot für ein neues Fahrzeug bitten und das reparierte Fahrzeug auf Halde nehmen. Das möchte ich aber noch schriftlich haben und es muss auch noch, wo auch immer, abgesegnet werden. Wie lange sich nun die Lieferung verzögert steht in den Sternen...

    Grüße
    Gerd


    Gesendet von meiner Nespresso-Maschine.


    Automobile Geschichte: Mini 1000 Mk III | BMW 323i E21 | Audi 100 C3 | VW Passat B3 | BMW 320i E36 | Mercedes C280 "Sport" :m0008: W202 | BMW 530i E60 | BMW 535i F10 | BMW 535i F10 | BMW330i G20 Stage 1

  • Na das scheint ja mal zumindest in die richtige Richtung zu zielen.
    Ehrlich gesagt hätte ich von BMW selbst auch nichts anderes erwartet.
    Darf ich fragen bei welchem Vertragshändler du aktuell bist

    Gruß Matthias

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