Es ändert aber nichts an der Tatsache das selbst für Gebrauchte Ware jeder Unternehmer ebenfalls für volle zwei Jahre Gewährleistung mit 1 Jahr Beweislastumkehr für sich zum Kunden hin hat, sofern dieser für Gebrauchtware nicht vorvertraglich die Gewährleisung auf 1 Jahr herabsetzt (die 12 Monate Beweislastumkehr bleibt weiterhin)
So wie ich es sehe scheint das bei Werksraeder24.de eine allgemein gehaltene Nachricht zu sein. Das darin was von Kulanz gefasselt wird, zeigt ja das man hier auf die Unwissenheit der Kunden aufbaut. Derjenige der wei das er entsprechende Gewährleistung hat kann sich dem gegenüber auch ordentlich durchsetzen.
Insofern würde ich mich von denen so kleinkriegen lassen und die eine oder mehrere Felgen bemängeln und auf Gewährleisung pochen. Ist letztendlich deren Problem wenn sie mit Gebrauchten Felgen handeln wo diese Probleme auftauchen können. Dann aber nicht zu lasten des Käufers.