Servus,
habe mein Auto gleich wie Christoph übergeben bekommen.
Jedoch bisher keine Probleme mit Assistenzsystemen oä. Daher bleibt es so dran.
Bzgl HU sehe ich keine Probleme, da ja das originale so montiert wurde vom Vertragshändler.
gruß
Fabi
Servus,
habe mein Auto gleich wie Christoph übergeben bekommen.
Jedoch bisher keine Probleme mit Assistenzsystemen oä. Daher bleibt es so dran.
Bzgl HU sehe ich keine Probleme, da ja das originale so montiert wurde vom Vertragshändler.
gruß
Fabi
Du meinst, wenn ein Händler einen Fehler macht, darf der bei der HU nicht beanstandet werden? Dein Vertrauen möchte ich haben …
Ciao
Toscha
Woher sollte es der Kunde besser wissen, wenn es so ausgeliefert wird?
HU werd ich auch beim Vertragshändler durchführen lassen.
Da es auch der Kennzeichenhalter des Händlers ist, darf es auch keine Probleme geben.
Zur Not habe ich, wie immer, bei der Übergabe detaillierte Bilder des Fahrzeugs angefertigt.
gruß
Fabi
Richtig problematisch wird es, falls tatsächlich ein Unfall geschieht und ein Nachweis erbracht werden kann, dass der Fußgänger ohne diesen Kennzeichenhalter evtl. weniger stark verletzt worden wäre. Vielleicht wäre der Nachweis nicht einmal notwendig. Wird wohl letztlich ein Richter entscheiden müssen.
Und dann fragt sich, wer ist in der Haftung? Der Händler, weil er es auf jeden Fall hätte besser wissen müssen und gegen EU-Vorschriften verstoßen hat? Der Kunde muss dem Händler in gewissem Rahmen ja technisch vertrauen. Ohne dieses Forum hätte ich nie gewusst, dass es EU-Regeln für Kennzeichenhalter gibt.
Dann würde ich aber auch vom TÜV Prüfer erwarten, dass er den Kennzeichenhalter bemängelt.
Dann würde ich aber auch vom TÜV Prüfer erwarten, dass er den Kennzeichenhalter bemängelt.
Die geilen sich grade lediglich auf Magneten und Klett auf... bzw. auch auf Halter wie von TwistnFix...
Im besten Fall hast du noch den Halter mit der Werbung vom Händler drauf, was dann den recht eindeutigen Nachweis der Verantwortlichkeit erbringt.
Doppelt
Ist das ein neuer Gebrauchtwagen?
B&K sollte es eigentlich besser wissen, dass vorne kein Kennzeichenhalter hin darf.
Oha...
Kurz zur Klarstellung: habe den Wagen vor Kurzem bei einem BMW Verragshändler B&K als Gebrauchtwagen gekauft. Sprich die haben die Kennzeichenhalterung so montiert? (Auto wurde ursprünglich bei BMW direkt zugelassen)
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist das nicht zulässig?
Also haben sie nicht nur die Stoßstange mit zu weit auseinander liegenden Schrauben versaut, nein, sie sorgen dafür das Erlöschen der Betriebserlaubnis? ...
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist das nicht zulässig?
Also haben sie nicht nur die Stoßstange mit zu weit auseinander liegenden Schrauben versaut, nein, sie sorgen dafür das Erlöschen der Betriebserlaubnis? ...
Was dir ja vielleicht in die Karten spielt wenn hier etwas ändern willst
Was dir ja vielleicht in die Karten spielt wenn hier etwas ändern willst
Der wird doch sagen: "Das machen wir mit allen Fahrzeugen seit Jahren so und es gab noch nie Probleme und des Weiteren hat mein neu gekaufter Gebrauchtwagen erst vor Kurzem problemlos die Hauptuntersuchung *Tüv* bestanden" ...
Ich habe eben mal den Kennzeichenhalter an der Front abgeschraut. Es sind insgesamt 4 Löcher. Das heißt, es hat jemand bei Erstauslieferung bereits die Löcher soweit außen angebracht und mein B&K Händler hat dieselben genommen. Folglich liegt die Schuld nicht bei B&K wegen der Löcher, nur beim Thema des Halters, der zu weit runter geht.