Folgende Bestätigen habe ich von der HUK bekommen:
Sehr geehrter Herr,
das Wichtigste zuerst:
Behördlich genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, besteht im Rahmen des mit uns geschlossenen Vertrags Versicherungsschutz.
Die im Straßenverkehr üblichen Verhaltensregeln müssen eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG
Ihre Kundenbetreuung