Moin, moin,
mal eine Frage zu den Autos mit Anhängerkupplung: Laut COC Papieren hat mein Dicker eine hintere Achslast von 1340kg. Gem. Anmerkungen kommen da bei Anhängerbetrieb nochmal 120kg drauf.
Jetzt hab ich - wie viele andere auch - die Michelin PS4S R19 drauf, welche einen 96er Reifenindex - also 710kg - haben. 2*710kg= 1420 != 1460kg bei Anhängerbetrieb.
Nicht, dass ich mich wegen der 40kg jetzt verrückt mache, aber gibt's hier irgendeine Erklärung, warum die Reifenkombi im Zweifelsfall trotzdem zulässig ist? Müsste es in meiner Welt, da ich einfach zu BMW gegangen bin und gesagt habe, ich brauche neue Reifen für mein Auto. Sowas sollte die ja eigentlich aufm Schirm haben...