In Österreich ist das ja mit den Tempolimits und den Ortsschildern auch nochmal kompelxer, oder?
Da nimmt doch ein Ortsschild eine vorher gesetzte Beschilderung nicht zurück, wie in D, wo am Ortsschild immer 50 gilt, und ggf. etwas anderes sofort wiederholt werden muss.
Ja, da hat Österreich in der Tat eine etwas andere Regelung.
Wobei die in der Praxis quasi nie zum Einsatz kommt. Zumindest bewusst ist mir das glaube ich in meinem ganzen Leben noch nie aufgefallen.
Regelung:
Prinzipiell sind innerorts 50 km/h erlaubt. Also wie auch in Deutschland.
Ist vor dem Ortsschild keine explizite Geschwindigkeitsbegrenzung, d.h. z.B. Landstraße mit 100 km/h, dann besagt auch in Österr. das Ortsschild 50 km/h.
Die Sonderregelung ist, dass wenn vorher eine explizite Geschwindigkeitsbegrenzung war, dass diese durch das Ortsschild nicht aufgehoben oder geändert wird.
Auf der (Haupt/Vorrang-)Straße gilt dann weiterhin z.B. weiterhin 70 km/h. Auf den Nebenstraßen, sprich, wenn man abbiegt, jedoch die gewöhnlichen 50 km/h innerorts.
Aber wie gesagt, gesehen habe ich das noch nie. Es ist beim Ortsschild dann eigentlich IMMER zusätzlich ein z.B. 70 km/h-Ende Schild. (das spart sich Deutschland)
zum Beispiel:
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Es kann natürlich auch eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung angegeben sein. Das sieht man auch sehr oft:
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auch Sonderregelungen:
Am Ortsende wird die Begrenzung ggf. wieder aufgehoben: