Nein das ist so korrekt, wenn das Fahrwerk nur bis 1360kg frei gegeben ist, dann geht das nicht mit der Kupplung. Eigentlich müsste dazu aber auch was im Gutachten stehen 🤔
Bzw. ich gehe davon aus, wenn das Fahrwerk eingetragen wird, wird im Schein vermerkt werden das die AHK nicht mehr benutzt werden darf oder sowas.
Ansonsten rufe mal bei KW oder TÜV an und frage nach 👍🏻