Nein, ist es nicht....
Und wie willst du zum Beispiel nachweisen, dass der Mangel schon seit Gefahrenübergang vorhanden war, wenn du z. Bsp. 45 tkm schon gefahren bist?
jetzt hör bitte auf mit der Panikmache. Das ist nicht so!
Gewährleistung ist genau wie Garantie. Es ist sogar besser für den Kunden, da dort immer noch der Händler mit im Boot ist. Sollte also der Verbraucher an dieser Stelle weniger geschützt sein, als bei Garantie, wäre dies so negativ für den Ruf von BMW, dass eine Imageschädigung unabwendbar wäre. Die Beweislastumkehr ist rein juristisch zutreffend der Unterschied, findet aber deswegen keine Anwendung, weil BMW lediglich zur Unterstützung die Kompetenz der Händler mit ins Boot haben wollte, um die Ansprüche nicht alle samt zentral alleine Beurteilen zu müssen. Es ist schlicht und ergreifend für die Abwicklung kundengerechter und dies ist auch der einzige Grund wieso BMW hier einen Vorteil für seine Kunden und gleichzeitig für sich, was den Abwicklungsaufwand anbelangt erreichen wollte. Rein theoretisch könnte BMW natürlich wenn es ihnen an den Kragen ginge und plötzlich durch eine Anhäufung von Motorschäden eine Insolvenz von BMW drohen würde, viel mehr Ansprüche versuchen abzuwehren, als es bei einer bloßen Garantie möglich wäre.
Das dies aber nicht das Ziel ist zeigt die Auslegung der Tatsache, dass hinter die 24 Monate Gewährleistung noch eine weitere 12 monatige Garantie geschaltet ist. Sollte Gewährleistung somit Nachteile gegenüber Garantie haben, so wäre dies umgekehrt!! Diesen Sachverhatlt und die Herleitung der Logik habe ich juristisch geprüft. Hier lasse ich also keine Einwände zu. Sonst beginnt die Diskussion hier unnötigerweise von dorne!