Wandlung bei mangelhaften PKW

  • Hallo zusammen,


    Ich habe mit meinem Coupé seit Auslieferung Ende Oktober 2022 ständig Theater.

    Die Probleme mit denen ich mich weiter ärgern muss beziehen sich einmal auf die akustische Wiedergabe durch die Lautsprecher (PDC, Blinker, Musik) und auf den Ausfall bestimmter Assistenten.

    BMW hat einen defekten Verstärker vermutet und daraufhin einen neuen bestellt und am 26.01. eingebaut. Als ich das Auto abholen wollte, musste ich voller Frust feststellen, dass die Probleme weiterhin auftraten. Also musste ich das Auto wieder an die Werkstatt abgeben. Somit wäre es der zweite Versuch den Schaden zu beheben.


    Nun zu meiner endgültigen Frage. Hat jemand Erfahrung mit Wandlung und kann ich sie in diesem Fall geltend machen?!


    Auf eure Anmerkungen bin ich sehr gespannt.


    Beste Grüße aus dem Schwabenland

  • Schwierig..


    Es gibt hier gesetzlich recht hohe Anforderungen, damit eine Wandlung möglich ist, hier die Allgemeinen, du solltest dies aber zu 100% von einem Fachanwalt prüfen lassen!


    Das Gesetz gibt wie folgend vereinfach gesagt vor:

    Das Fahrzeug muss bei der Übergabe mangelhaft gewesen sein


    Es muss ein erheblicher Mangel vorliegen wie z.B. Motorschaden oder gravierende Mängel die eine Nutzung des Fahrzeuges nicht zumutbar oder unmöglich machen.


    Die Nacherfüllungsfrist ist erfolglos abgelaufen oder es wurde 2 mal erfolglos nachgebessert


    Der Verkäufer verweigert eine Behebung des Mangels oder eine Behebung/Nacherfüllung ist nicht möglich, da der Schaden nicht zu beheben ist.


    Hier sehe ich das schon kritisch, da ein Problem mit der akustischen Wiedergabe sicherlich nicht als erheblicher oder nicht zu behebender Mangel beurteilt werden wird..


    Wie gesagt, hierzu bitte einen Anwalt konsultieren.

  • Ja, aufregen hilft nichts. Gib's dem Anwalt, der kümmert sich. Niemals so etwas selbst machen - es sei denn, Du bist Anwalt, aber dann würdest Du ja hier nicht fragen. Eine Beratung darf Dir hier sowieso nicht gegeben werden.

  • Grundsätzlich kannst Du BMW eine Wandlung "androhen" bzw. anbieten. Rechtlich dürfen sie 3x nachbessern, bevor Du überhaupt etwas machen "darfst". Aber das gilt je Problem. Also nur, wenn derselbe Fehler 3x nicht behoben werden konnte. Wenn es unterschiedliche Fehler sind, zählt man immer neu. Ein Grund kann auch sein, wenn das Fahrzeug grundsätzlich nicht nutzbar ist.

    M340i xDrive Touring 48V-MHEV (Produktion 07.2021), Softwarestand: 11/2023.50 - Abgegeben 08/2024

  • Ist schon dumm von der Werkstatt nicht mal zu prüfen, ob sie den Fehler gelöst haben…


    Wundert mich aber nicht, ich würde auch nichts anderes von unseren <zensiert> hier vor Ort erwarten. Der ServiceMeister behauptet hier sogar, dass Kodenswasser der Klimaanlage über den Auspuff abgeleitet wird.

  • Der ServiceMeister behauptet hier sogar, dass Kodenswasser der Klimaanlage über den Auspuff abgeleitet wird.

    Du hattest ja geschrieben das dein Auto oft auch nach der BAB noch aus dem Auspuff qualmt.

    Ich hatte das gestern auch extrem nach ca200km mit ca 80 - 180Km/h hat man im Stau hinter mir nur noch eine Qualmwolke gesehen.

  • Danke für eure schnellen Antworten. Ich habe es schon befürchtet, dass ich "Pech" habe.

    Ich probiere die diplomatische Lösung und frage ob sie mir entgegen kommen können, wenn ich nen M4 bestellen würde.