Driverecorder für Österreich oder BMW Advanced Car Eye 3.0 Pro?

  • Hallo Leute,


    weiß jemand von euch ob es irgendwie möglich ist den Driverecorder für Österreich auch zu bekommen?

    Ich habe zwar ein Auto, welches ursprünglich aus Deutschland ist, aber es gibt im BMW ConnectedDriveshop keine Möglichkeit diesesn Driverecorder zu aktivieren bzw. zu erwerben.

    Oder wäre es besser dieses Teil installieren zu lassen?

    BMW Advanced Car Eye 3.0 Pro (Verbaubarkeitsprüfung über VIN) | BMW

  • Fred_AUSTRIA

    Hat den Titel des Themas von „Driverecorder für Österreich?“ zu „Driverecorder für Österreich oder BMW Advanced Car Eye 3.0 Pro?“ geändert.
  • Da Dashcams die auch aufnehmen können, in Ö ja verboten sind, aufgrund des Datenschutzes ist auch deswegen der Drive Recorder deaktiviert..


    Die zweite Sache ist aber, wofür möchtest du die Dashcam ? denn nach der aktuellen Rechtslage ist es so, dass wenn du eine Dashcam hast und dir fährt einer rein und du nimmst das auf und übergibst es der Pol. bekommst du eine Anzeige wegen Verstoßes gegen den Datenschutz und musst das Ding abbauen und es gibt eine teils saftige Strafe..

  • Da Dashcams die auch aufnehmen können, in Ö ja verboten sind, aufgrund des Datenschutzes ist auch deswegen der Drive Recorder deaktiviert..


    Die zweite Sache ist aber, wofür möchtest du die Dashcam ? denn nach der aktuellen Rechtslage ist es so, dass wenn du eine Dashcam hast und dir fährt einer rein und du nimmst das auf und übergibst es der Pol. bekommst du eine Anzeige wegen Verstoßes gegen den Datenschutz und musst das Ding abbauen und es gibt eine teils saftige Strafe..

    Habe dazu gerade etwas gegoogelt das dazu gefunden:

    Nachweis der eigenen (Un-)Schuld

    Ein aufgenommenes Video, welches ggf. die eigene Unschuld beweist ist dann unbedenklich, wenn alle unbeteiligten Personen und Kennzeichen unkenntlich sind bzw. gemacht wurden. Bedenken sollte man aber, dass man sich durch ein solches Video auch selbst belasten könnte, wenn eine strittige Situation vom Gericht anders eingeschätzt wird.

    Es ist also erlaubt, jedoch kann man sich ggf. selber mit dem Material belasten.


    Abe für den normal gedachten Anlassfall hast du leider recht:

    Nachweis von Straftaten anderer

    Wer eine vermutete oder tatsächliche Straftat bzw. ein Fehlverhalten mittels Dashcam filmt und diese Aufnahmen der Polizei oder Behörde übergibt, verstößt gegen das Recht auf Schutz von personenbezogenen Daten. Folglich drohen Strafen und zivilrechtliche Unterlassungsansprüche.

    Auch das ist also verboten.

    Wie hoch sind die Strafen bei illegaler Verwendung einer Dashcam?

    Verstöße gegen den Datenschutz werden in Österreich streng geahndet: von einigen hundert bis zu 25.000 Euro Strafe sind bei Verstößen gegen den Datenschutz zu erwarten.


    Ichhabe dazu aber auch folgendes gefunden:

    Ist die Verwendung einer Dashcam in Österreich erlaubt?

    Aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen ist der Einsatz von Dashcams rechtlich zumindest bedenklich, da lt. einem Gerichtsurteil eine dauerhafte Speicherung von solchen Video- und Bilddaten als nicht verhältnismäßig angesehen wird. Aus dem gleichen Urteil geht aber hervor, dass der Einsatz einer Dashcam unter Umständen zulässig wäre, wenn sie nur im Fall eines Unfalls durch einen Crashsensor die zuvor aufgenommenen Daten dauerhaft speichert.


    Was jetzt zählt scheint immer von Fall zu Fall unterschiedlich gesehen zu werden!

  • Ja also in Ö ist das echt ganz ganz komisch.. verstehe das auch nicht weil hier in DE geht es ja auch..


    Das Problem ist halt wiederum, auch beim Nachweisen der Unschuld muss man erst alles und jeden im Video zensieren als auch die Kennzeichen, was je nach Kenntnisstand mit Videobearbeitung schon einen Aufwand darstellt..


    Also ich persönlich, würde Sie wahrscheinlich nicht einbauen, aber für denen einen genannten Fall, wäre es eine Option wenn du gerne eine Absicherung hättest, du darfst hier nur nicht vergessen alles zu zensieren bevor es an die Pol. geht.

  • Der Unterschied liegt in der Halterhaftung welche es in Österreich gibt und in Deutschland nur bedingt.

    In Österreich wird ein Bußgeld auf das Fahrzeug und somit den Halter ausgestellt, während es in Deutschland immer eine Person sein muss.

    Daraus ergibt sich leider der völlig depperte Schutz von indirekt personenbezogenen Daten bei Kennzeichen.

    Sowohl in DE als auch AT kann man recht einfach den Halter eines Kennzeichens ermitteln, sei es mit einem Antrag bei den Behörden (z.B. nach einem Unfall) oder beim Zentralruf der Autoversicherer.

    Dennoch sieht man das in AT strenger als in DE.

  • Ist die Verwendung einer Dashcam in Österreich erlaubt?

    Aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen ist der Einsatz von Dashcams rechtlich zumindest bedenklich, da lt. einem Gerichtsurteil eine dauerhafte Speicherung von solchen Video- und Bilddaten als nicht verhältnismäßig angesehen wird. Aus dem gleichen Urteil geht aber hervor, dass der Einsatz einer Dashcam unter Umständen zulässig wäre, wenn sie nur im Fall eines Unfalls durch einen Crashsensor die zuvor aufgenommenen Daten dauerhaft speichert.


    Was jetzt zählt scheint immer von Fall zu Fall unterschiedlich gesehen zu werden!

    Heißt also für mich: Sicherheitshalber den Drive Recorder deaktivieren, wenn ich in AT unterwegs bin? Der speichert zwar nur im Falle eines Falles, aber auch das scheint ja nur "unter Umständen zulässig" zu sein.


    Wenn ich dran denke, schalte ich das Ding an der Grenze ab. Wie ich mich kenne, vergesse ich das aber sowieso ;)

  • Heißt also für mich: Sicherheitshalber den Drive Recorder deaktivieren, wenn ich in AT unterwegs bin? Der speichert zwar nur im Falle eines Falles, aber auch das scheint ja nur "unter Umständen zulässig" zu sein.


    Wenn ich dran denke, schalte ich das Ding an der Grenze ab. Wie ich mich kenne, vergesse ich das aber sowieso ;)

    Muss man mal ausprobieren, ob der über Geofencing nicht eh deaktiviert ist in AT.

    Die Remote 3D View wird in AT ja auch per Geofencing deaktiviert.

  • Heißt also für mich: Sicherheitshalber den Drive Recorder deaktivieren, wenn ich in AT unterwegs bin? Der speichert zwar nur im Falle eines Falles, aber auch das scheint ja nur "unter Umständen zulässig" zu sein.


    Wenn ich dran denke, schalte ich das Ding an der Grenze ab. Wie ich mich kenne, vergesse ich das aber sowieso ;)

    Warum abschalten..... brauchst das Video ja nicht an die Polizei übergeben und von außen sieht man ja nicht, ob man den Drive Recorder hat oder nicht. Sind ja die gleichen Kameras wie für den PAP....
    Wenn es nach einem Unfall Streitigkeiten gibt, dann kann man das Video immer noch bearbeiten (lassen) und es seinem Anwalt geben ;)

  • spannenden Geschichte - ich habe ein österreichisches Auto, lebe/fahre in Österreich und habe den Driverecorder verbaut, welcher auch funktionier. 😅 Der Driverecorder wurde von mir aber auch direkt beim Kauf mitkonfiguriert. Somit glaube ich fast nicht, dass der in Österreich grundsätzlich nicht funktioniert. Die gerichtliche Verwertbarkeit ist dann wieder ein anderes Thema.

    Falls es aber hilft: meiner wurde 12/2019 gebaut

  • Muss man mal ausprobieren, ob der über Geofencing nicht eh deaktiviert ist in AT.

    Die Remote 3D View wird in AT ja auch per Geofencing deaktiviert.

    Dann würde ich aber erwarten dass eine Hinweismeldung, das bestimmte Funktionen nur Eingeschränkt zur Verfügung stehen, erscheint wenn man in österreichisches Hoheitsgebiet einfährt. Das passiert z.B. wenn man in die Niederlande fährt. Werde ich nächste Woche mal beobachten. Und den DriveRecorder werde ich auch mal testen, wenn ich daran denke…ich fahre ja nur ca. 1 Stunde durch Österreich nach Italien.

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