Bmw M4 CSL Scheinwerfer in normalen M4 einbauen???

  • Gut, Deckel drauf auf meine Frage, dann fühle ich mich auch hier bestätigt, noch nicht mal die CSL Scheinwerfer kaufen Variante ist zulässig.


    Dann bleibt für Zulässigkeit nur die ABE Variante.

  • Ach Leute,

    ich erkläre das kurz.

    Ich kann natürlich nicht wissen, wie das bei bmw gemacht wurde, beschreibe aber wie das funktioniert.

    Ich lasse mit Absicht die nicht relevanten Punkte weg und schreibe keine Fachbegriffe, damit man es verstehen kann (nicht, dass es ein Besserwisser liest und korrigieren will)


    Der Scheinwerfer wird für sich alleine geprüft.

    Hier ein kurzes Video, wie die Messung stattfindet:

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    Wichtig bei der Lichtprüfung ist, dass in den bestimmten Winkeln gemessen wird und die Helligkeit zu dem Winkel passen muss.

    Das ist natürlich bei jedem Licht (Standlicht, Abblendlicht, Tagfahrlicht) anders.


    Nun zum Ablauf: (alle Zahlen als Phantasiezahlen)

    Der Scheinwerfer wird montiert, wie er nachher im Auto verbaut werden soll.

    Tagfahrlicht wird angemacht. Nach einer recht langen Warmlaufphase kann man die Messung starten.

    Da man das Tagfahrlicht misst, müssen die Winkel nach ECE R87 eingestellt werden und in diesen Winkeln muss eine Mindesthelligkeit erreicht werden

    Zum Beispiel 0° Vertikal und 0° Horizontal 400cd. Wird 410 cd gemessen, ist ok.

    5° Vertikal und 15° Horizontal. Das heißt der Scheinwerfer wird gekippt und gedreht. Bei dieser Lage vom Scheinwerfer, müssen die 320cd erreicht werden. Ist die Helligkeit an der Stelle ok, gehts weiter.

    Usw.

    Es sind sehr viele Positionen, die gemessen werden.


    Und so bei jeder Funktion, die der Scheinwerfer hat.


    Ist die Prüfung nun bestanden, ist der Scheinwerfer zugelassen.

    Wenn man die Einbaulage! beachtet, kann man den von mir aus im VW einbauen. Und es ist legal.


    Das heißt also, der CSL Scheinwerfer ist im G22 legal am Platz, wenn er richtig befestigt ist.


    LG

    Alex

  • Interessanter Einblick, danke dafür :thumbup:


    Generell mal aber mal wieder typisch Bürokratie das ein Scheinwerfer wieder ganz anderes zulässig ist bzw. nicht wie andere Bauteile für en entsprechendes Fahrzeug homologiert wird, sondern lediglich der Scheinwerfer als solcher :thumbup:


    Rein Interessehalber, braucht man da dann echt nichts anderes mehr ? also sprich wie du sagst wenn ich das schaffe und den korrekt befestige und zum laufen bringe könnte ich den auch bei einem Polo verbauen ?


    Weil gefühlt braucht man in DE ja für alles irgendwie eine Zulassung.. selbst die ECE für z.B. eine AGA ist ja teils an ewig viel Papierkram gebunden..

  • Das, was oben steht gilt natürlich für Scheinwerfer und ist nicht auf Spoiler und andere technische Einrichtungen übertragbar.

    Rein Interessehalber, braucht man da dann echt nichts anderes mehr ? also sprich wie du sagst wenn ich das schaffe und den korrekt befestige und zum laufen bringe könnte ich den auch bei einem Polo verbauen ?

    Das ist keine Rechtsberatung, aber wir kennen uns mit Zulassungen etwas aus.

    Ich weiß nicht, was dagegen spricht, den kompletten und zugelassenen BMW Scheinwerfer im VW Polo oder im Porsche Cayenne zu betreiben.


    Zitat von CJ#22

    Weil gefühlt braucht man in DE ja für alles irgendwie eine Zulassung.. selbst die ECE für z.B. eine AGA ist ja teils an ewig viel Papierkram gebunden..


    Du musst dann vielleicht nachweisen, dass die Einbaulage richtig ist.

    Wie? Keine Ahnung :)

    Und wirst höchstwahrscheinlich eine Menge Fragen bei der Verkehrskontrolle haben, weil die Streifenpolizisten sich nicht mit Allem auskennen können.

    Ist halt ein Ausnahmezustand :D


    Es gibt das universelle Tagfahrlicht zum Nachrüsten.

    Man muss bestimmte Kriterien zur Einbaulage einhalten, dann ist das in jedem Fahrzeug legal.

    Wo ist der Unterschied zum Scheinwerfer? Ich sehe keinen.

  • Interessant und macht auch Sinn wenn ich auch wenn das wieder ne andere Nummer ist, zurückdenke an meine Motorrad Zeit, da gab es auch Scheinwerfer die halt universell waren mussten nur im bestimmten Winkel eingebaut werden :thumbup:


    Aber ich stelle halt echt wieder fest.. Zulassung, Homologation das ist echt alles mehr als Kompliziert und massiv teuer.. bin froh das ich nicht in dem Bereich arbeite :thumbsup:


    Lieben Dank für die Aufklärung :) :thumbup: :thumbup:

  • Interessant und macht auch Sinn wenn ich auch wenn das wieder ne andere Nummer ist, zurückdenke an meine Motorrad Zeit, da gab es auch Scheinwerfer die halt universell waren mussten nur im bestimmten Winkel eingebaut werden :thumbup:

    finde immer Nice, wenn man mit 24 mit dem Spruch … damals zu meiner Zeit ankommt 😉 wo der Führerschein gerade mal 6 Jahre her ist.

  • finde immer Nice, wenn man mit 24 mit dem Spruch … damals zu meiner Zeit ankommt 😉 wo der Führerschein gerade mal 6 Jahre her ist.

    Ja hallo ich habe aufgehört zu fahren vor fast 4 Jahren, das ist für mich fast 1/5 meines Leben, da darf ich damals sagen :D