Alles anzeigenDas kommt ganz drauf an.. es gibt ja beides das kommt drauf an wie der Hersteller das macht.
BMW z.B. entwickelt ja einen einzigen Scheinwerfer für G22/23/26 als Beispiel und dieser wird dann Homologiert für die Modelle bei denen BMW den verbauen möchte. Die haben dann auch alle die Selbe Teilenummer, sonst geht das nicht.
Da der CSL Scheinwerfer eine andere Teilenummer hat und nur bei CSL und CS verbaut wird, gehe ich davon aus, dass dieser auch nur für diese Fahrzeug homologiert wurde
Dazu kommt das alle M Modelle ja auch eine andere Fahrgestellnummer haben und im Fahrzeugschein nicht BMW AG sondern M GmbH steht. Somit ist alles was auf einem G8X zugelassen ist aber auch auf einen G2X passen würde, sicherlich nicht zugelassen das es sich gesetzlich um 2 verschiedene Fahrzeuge handelt.
PS: Ist ja auch für einen Gutachter reicht rauszufinden, wenn der BMW die Teilenummer eines CSL Scheinwerfer schickt und sagt hier für was ist der Zulässig werden die sagen M4CSL und M4CS folgende Baureihen und dann ist das Thema gegessen und die müssen raus.
Gut, Deckel drauf auf meine Frage, dann fühle ich mich auch hier bestätigt, noch nicht mal die CSL Scheinwerfer kaufen Variante ist zulässig.
Dann bleibt für Zulässigkeit nur die ABE Variante.