Bmw M4 CSL Scheinwerfer in normalen M4 einbauen???

  • ^^ als ich so durch den Thread gestöbert habe, hat es mich an die E46 / E90 Zeiten erinnert, als jeder versucht hatte das gelbliche Licht der "Corona Ringe" möglichst hell und weiß zu bekommen... - Es kommt doch alles irgendwann wieder 8o


    Aber sieht schon toll aus - FF-Tuning bietet ja die originalen Lampen an, aber selbst da steht dabei, dass sie in der StVZO nicht zugelassen sind.

  • Aber sieht schon toll aus - FF-Tuning bietet ja die originalen Lampen an, aber selbst da steht dabei, dass sie in der StVZO nicht zugelassen sind.

    Nein, die kaufen den Chinakram, betiteln Platinen als Module, schlagen 100+ € drauf und tun so, als wäre das plug‘n‘play. Das ist nichts weniger als Täuschung, das ist eigentlich eine Frechheit.

    Zitat

    Endlich haben Sie die BMW Tuning Firma gefunden, die Sie schon immer gesucht haben!

    :D

  • Nein, die kaufen den Chinakram, betiteln Platinen als Module, schlagen 100+ € drauf und tun so, als wäre das plug‘n‘play. Das ist nichts weniger als Täuschung, das ist eigentlich eine Frechheit.

    :D

    Ahh - das ist auch gut zu wissen. War selber noch nicht dort, aber in den Forenbeiträgen von denen klang das immer so, wie wenn nur originale Teile nachgerüstet werden.

    Komisch - war dieser Falk (oder wem die Firma da gehört) nicht auch immer sehr aktiv in den einschlägigen Foren?!

  • Bei Burkhart wird das auch als p&p verkauft. Aber die haben wenigstens ein Video auf der Seite, wo man sieht, dass es eben nicht p&p ist. Die Module von Alex sind p&p. Das ist wirklich Kundenverarsche, die Platinen als p&p zu verkaufen.

  • Tag Miteinander,


    ich bin noch im Zweifel, ob das nun sein muss, bzw. ich machs wohl abhängig von...

    Zunächst nochmal eine Frage an die "Rechtsexperten" - ist das nun erlaubt oder nicht? Nicht die Frage, ob es richtig geschaltet ist (das ist es ja offensichtlich), sondern die Frage, ob, obwohl der Scheinwerfer vom CSL baugleich und zugelassen ist, mein G22 oder auch Eure 80er oder 82er nicht doch eine "irgendwie andere" Zulassung haben als der CSL.


    Was meint bzw. wisst Ihr? Ganz zum Schluss, wegen mir vor einem Richter, legal oder nicht? In beiden Fällen würde mich die Erklärung dazu interessieren.


    Grüße Euch

  • Es ist ja für die Teile nun ein Gutachten angestrebt, wenn es dafür ein Gutachten gibt ist es zweifelsohne legal..


    Vorher ist es sicher nicht legal, denn streng genommen wird an der Beleuchtungsanlage des Fahrzeugs eine Änderung durchgeführt durch ein Teil eines Drittherstellers, was weder ein Gutachten besitzt, noch wird das Fahrzeug nach Einbau einer Abnahme unterzogen. Bei den CSL Modellen wurde ja sogar die Lichtfarbe extra in Zusammenarbeit mit dem KBA gemessen und angepasst und auch entsprechend abgenommen bzw. homologiert. Einfach nur ein Teil mit selber Funktion an ein anderes Fahrzeug verbauen ist was ganz anderes.


    Zweifelsfrei lässt sich erst sagen es ist legal, wenn wie gesagt das Gutachten was der Hersteller ja machen möchte, vorliegt.

  • Es ist ja für die Teile nun ein Gutachten angestrebt, wenn es dafür ein Gutachten gibt ist es zweifelsohne legal..


    Vorher ist es sicher nicht legal, denn streng genommen wird an der Beleuchtungsanlage des Fahrzeugs eine Änderung durchgeführt durch ein Teil eines Drittherstellers, was weder ein Gutachten besitzt, noch wird das Fahrzeug nach Einbau einer Abnahme unterzogen. Bei den CSL Modellen wurde ja sogar die Lichtfarbe extra in Zusammenarbeit mit dem KBA gemessen und angepasst und auch entsprechend abgenommen bzw. homologiert. Einfach nur ein Teil mit selber Funktion an ein anderes Fahrzeug verbauen ist was ganz anderes.


    Zweifelsfrei lässt sich erst sagen es ist legal, wenn wie gesagt das Gutachten was der Hersteller ja machen möchte, vorliegt.

    Danke für Deine Ausführungen - dann seh ich das auch nicht anders. Der Alex soll gerne hier ein "GO" geben, wenn eine ABE oder ähnliches vorliegt.


    Trotzdem: gehen wir eine Frage weiter. Was ist, wenn ich die originalen CSL Leuchten kaufe, alles BMW, kein Drittanbieter. Diese Scheinwerfer sind doch dann zwar geprüft und abgenommen, aber, und das war wahrscheinlich meine eigentliche Frage, doch auch nicht mit einem G22 oder "normalen" G80 etc. Also ist die Frage, wird ein Scheinwerfer als Bauteil geprüft (so meine ich es mal in einer ECE Beschreibung bzw. Gesetzestext gelesen zu haben) oder im Verbund mit dem entsprechenden Fahrzeug.

  • doch auch nicht mit einem G22 oder "normalen" G80 etc. Also ist die Frage, wird ein Scheinwerfer als Bauteil geprüft (so meine ich es mal in einer ECE Beschreibung bzw. Gesetzestext gelesen zu haben) oder im Verbund mit dem entsprechenden Fahrzeug.

    Das kommt ganz drauf an.. es gibt ja beides das kommt drauf an wie der Hersteller das macht.


    BMW z.B. entwickelt ja einen einzigen Scheinwerfer für G22/23/26 als Beispiel und dieser wird dann Homologiert für die Modelle bei denen BMW den verbauen möchte. Die haben dann auch alle die Selbe Teilenummer, sonst geht das nicht.


    Da der CSL Scheinwerfer eine andere Teilenummer hat und nur bei CSL und CS verbaut wird, gehe ich davon aus, dass dieser auch nur für diese Fahrzeug homologiert wurde :thumbup:


    Dazu kommt das alle M Modelle ja auch eine andere Fahrgestellnummer haben und im Fahrzeugschein nicht BMW AG sondern M GmbH steht. Somit ist alles was auf einem G8X zugelassen ist aber auch auf einen G2X passen würde, sicherlich nicht zugelassen das es sich gesetzlich um 2 verschiedene Fahrzeuge handelt.


    PS: Ist ja auch für einen Gutachter reicht rauszufinden, wenn der BMW die Teilenummer eines CSL Scheinwerfer schickt und sagt hier für was ist der Zulässig werden die sagen M4CSL und M4CS folgende Baureihen und dann ist das Thema gegessen und die müssen raus.