Die Frage ist doch auch wieviele hier wirklich auf die Module zugreifen werden.
Bisher habe ich einen gesehen und der Rest nützt ja immer die einfachere Lösung von Ali
Die Frage ist doch auch wieviele hier wirklich auf die Module zugreifen werden.
Bisher habe ich einen gesehen und der Rest nützt ja immer die einfachere Lösung von Ali
Plus das ein ganz spitzfindiger argumentieren könnte das gelbes und orangenes Licht lediglich für Blinker und als Warnung dienen darf und dafür braucht man ne Zulassung bla bla..
Legal wirst du die nicht eingetragen bekommen.
Da die Regelung EU R 48 es eindeutig sieht, welcher Zustand erlaubt ist.
Und nach dieser Regelung ist es nunmal weiß.
Von was redest du nun? Den Modulen vom Chinesen oder Fancy Silicon?
Die Module von Fancy Silicon sind dann Weiß, wenn sie es müssen und nur dann Gelb wenn sie es dürfen.
Die Ansteuerung ist identisch zum CS/CSL.
Es müsste halt mal wer ein Gutachten machen lassen und je nachdem was dabei dann rumkommt, weiß man das geht oder das geht nicht..
Alex hat sogar ein Lichtgutachten erstellen lassen, welches alles nötige bestätigt.
Das ist aber kein Gutachten zur Eintragung.
Könnte aber ggf. als Basis für eine solche genutzt werden.
Deswegen warte ich auf die G20 Variante
Von was redest du nun? Den Modulen vom Chinesen oder Fancy Silicon?
Die Module von Fancy Silicon sind dann Weiß, wenn sie es müssen und nur dann Gelb wenn sie es dürfen.Die Ansteuerung ist identisch zum CS/CSL.
Wenn die weiß sind und wann sollen die dann gelb sein. ?
Wenn die weiß sind und wann sollen die dann gelb sein. ?
Welcome Light und Abblendlicht, wie beim CS/CSL.
Beim Abblendlicht zählen die Tuben nicht als Beleuchtung der Straße, sondern als Designelement.
Genau das hat Alex in einem Lichtgutachten bestätigen lassen.
Das Licht hat in einem definierten Abstand die Farbe Weiß.
Legal wirst du die nicht eingetragen bekommen.
Kann man auch etwas illegal eintragen lassen?
Da die Regelung EU R 48 es eindeutig sieht, welcher Zustand erlaubt ist.
Und nach dieser Regelung ist es nunmal weiß.
Oh je, Ich habe es doch ein paar Beiträge vorher ausführlich erklärt:
TFL muss weiß sein, die Coronen beim Fahrlicht dürfen gelb sein - grundsätzlich.
Kann man auch etwas illegal eintragen lassen?
Oh je, Ich habe es doch ein paar Beiträge vorher ausführlich erklärt:
BeitragRE: Bmw M4 CSL Scheinwerfer in normalen M4 einbauen???Um mal ganz spitzfindig zu sein:
Fahrlicht (=Abblendlicht), Tagfahrlicht und Parklicht müssen immer weiß sein. Dazu gibt die zu ergoogelnden Vorschriften und Normen, wo letztendlich auch messtechnisch vorgegeben wird, in welchem Bereich sich genau die Farbe bewegen muss.
Auch bei den FancySilicon Modulen ist das TFL weiß, ebenso beim CSL. Wenn das Fahrlicht eingeschaltet ist, gibt es kein TFL mehr. Die Bauteile, die ohne Fahrlicht das TFL darstellen, gehören dann zum Fahrlicht und dürfen…
TFL muss weiß sein, die Coronen beim Fahrlicht dürfen gelb sein - grundsätzlich.
Natürlich kann man Sachen eintragen die nicht Vorschriftsmäßig sind.
Welcome Light und Abblendlicht, wie beim CS/CSL.
Beim Abblendlicht zählen die Tuben nicht als Beleuchtung der Straße, sondern als Designelement.
Genau das hat Alex in einem Lichtgutachten bestätigen lassen.
Das Licht hat in einem definierten Abstand die Farbe Weiß.
Aber wenn du dein TFL als gelb erscheinen lässt, ist ja kein Designelement sondern als TFL.