Erfahrungen Leasingübernahme? Was passiert mit Schäden?

  • Zur Not frag ich die BMW Bank an, dachte nur, hier hätte jemand schon praktische Erfahrungen damit.

    Das sollte der erste Schritt sein, denn dann kannst du dir ggf. alle Gedanken sparen.


    Aber grundsätzlich: was ihr privatrechtlich vereinbart, interessiert die Bank nicht. Wenn der eine abgerockte Karre übernimmt, ist das bei Leasingende sein Problem. Also wenn dann muss der Interessent das Interesse an einem Gutachten haben.

  • Den Wagen selber raus zu kaufen und dann "privat" zu verkaufen wäre keine Option?


    Da wir Gewerbetreibende sind, soll wohl kein Andienungsrecht hinterlegt sein (müsste ich selbst nochmal im Vertrag prüfen). Daher wäre das sicher nicht lohnenswert. Ausserdem ginge das ja auch erst nach Leasingende im Dezember 2023, denke ich?!


    Ehrlicherweise muss ich das Auto ja auch nicht dringend loswerden. Aber da wir unserem Sohn einen E81 gekauft haben (darf nun fahren mit 17), hätten wir noch ein Auto und könnten uns so die monatliche Rate erstmal sparen bis eine Alternative geleast und bei uns wäre. ;)

  • Da wir Gewerbetreibende sind, soll wohl kein Andienungsrecht hinterlegt sein (müsste ich selbst nochmal im Vertrag prüfen). Daher wäre das sicher nicht lohnenswert. Ausserdem ginge das ja auch erst nach Leasingende im Dezember 2023, denke ich?!

    Nö, sollte auch vorher gehen, die Frage ist nur, was es kosten würde, den raus zu kaufen.

    Einfach mal die Bank fragen, was die komplette Ablösesumme des Wagens wäre.

    Nach Leasingende sieht es schlecht aus, den direkt von der Bank zu übernehmen, da hier dann der Händler dazwischen sitzt ;)

  • Richtig einfach mal anfragen :thumbup:


    Klar solange das Geld kommt ist denen das Recht, aber du bringst Sie ja um Geld, da die Privatperson hier deutlich höhere Raten hätte als deine Firma im Gewerbeleasing, daher wird das so ohne weiteres nicht möglich sein..


    Sobald ein Unternehmen mit involviert ist, wird es kompliziert also ich rate hier wirklich anzufragen ob so etwas überhaupt geht, ein Gewerbeleasingvertrag an eine Privatperson abzutreten und welche Haftung dein Unternehmen hier hat..


    Das sind auch meine Befürchtungen. Daher frag ich dort nach.


    Was den Vertrag angeht: ich arbeite im Versicherungsbereich und da ist es tatsächlich so, wenn ein Versicherungsmakler den Vertrag für einen Kunden in seine Betreuung nimmt und der Firmenkunde hatte vorher spezielle Beiträge und Bedingungen, entfallen die zur nächsten Fälligkeit (bzw. werden vom Versicherer gekündigt). Daher stell ich mir die Frage, ob es die Leasingbank auch so machen darf.


    Ich danke euch allen und werde mal bei der Bank anfragen - auf den Typen in der BMW NL kann man sich ja offensichtlich nicht verlassen.

  • Nö, sollte auch vorher gehen, die Frage ist nur, was es kosten würde, den raus zu kaufen.

    Einfach mal die Bank fragen, was die komplette Ablösesumme des Wagens wäre.

    Nach Leasingende sieht es schlecht aus, den direkt von der Bank zu übernehmen, da hier dann der Händler dazwischen sitzt ;)

    Achso, stimmt natürlich. Ohne Andienungsrecht hat der Händler ohnehin die Hand drauf. War bei dem Opel Adam meiner Kollegin auch so. Die durfte ihn am Ende nicht rauskaufen bzw. wollte es zu dem Preis nicht, da der Händler ihn quasi schon verkauft hatte.

  • Zur Not frag ich die BMW Bank an, dachte nur, hier hätte jemand schon praktische Erfahrungen damit.

    Ich hab schonmal einen Leasingvertrag übernommen. Der Händler hat dort absolut gar nichts mit zu tun. Es muss auch lediglich die Kreditgebende Bank zustimmen und es gab eine Umschreibungsgebühr des Leasingvertrags von 500€. Mehr ist dazu nichts zu tun.


    Aber ;) der Leasingvertrag geht an den neuen Leasingnehmer über mit allen Rechten und Pflichten, als hätte er den Vertrag ursprünglich abgeschlossen. Sämtliche Beulen, die Du reingefahren hast, muss er zahlen. Alle Mehrkilometer, die Du draufgefahren hast, muss er bezahlen. Alle Minderkilometer, die Du eben nicht gefahren bist, bekommt er vergütet. Deshalb gibt es in der Regel nebem dem Vertrag zur Leasingübernahme einen Vertrag zwischen Dir und dem neuen Leasingnehmer in dem die Übernahmeregeln vereinbart sind - die aber nur durch Dich und den neuen Leasingnehmer bestimmt werden, nicht durch Händler oder Bank, die interessiert das alles nicht. Also wer die Umschreibegebühr zahlt oder ob Du nochmal eine "Ablöse" zahlst für die Übergabe oder ob ihr eine Zwischenabrechnung der Kilometer macht etc. Das sind alles Sachen, die Du mit dem neuen Leasingnehmer abstimmen musst, damit der Deal für Euch beide passt. Dann schreibt ihr noch ein "Alle Abmachungen vorbehaltlich der Zustimmung des Leasinggebers" in Eure Abmachung und dann tretet ihr an die Leasingbank heran. Diese stimmt eigentlich immer zu, solange die Bonität ausreichend ist.

    M340i xDrive Touring 48V-MHEV (Produktion 07.2021), Softwarestand: 11/2023.50 - Abgegeben 08/2024

  • sehe ich das jetzt richtig, dass ich meinen Bimmer ohne Andienungsrecht (Privatleasing) dann nur über den Händler rauskaufen kann? Ich will ganz einfach nicht, dass der Händler dann noch etwas zum Marktwert drauf schlägt.

    Ich habe vor, meinen (08.22) dann übernehme. Vorher rauskaufen kurz vor dem Ende direkt von der Bank ist wohl nicht möglich oder? Mein Verkäufer wollte mal bei der Bank nach einem Kurs zum rauskaufen anfragen. Ein Kaufrecht habe ich von dem Händler schriftlich bestätigt bekommen, nur, kann ich mir damit den Hintern abwischen oder ist soetwas dann fest? Was groß drauf schlagen der Verkäufer, ist wohl nicht! Ja ne ist klar oder?

    Wenn der Marktwert zb. 30tds. lt. Bank ist, würde ich eben ungern dem Händler noch 32tds. bezahlen! Wofür?

    der hat mich eh schon um 1,5tds. gebracht, wegen ne fremden Alarmanlage, da die Garantie oder Gewährleistung fraglich wäre, obwohl das ein dickes OKthema bei Vertragsabschluss war.


    soll also heißen: geht bei Privatleasing ohne Andienungsrecht auch ein Rauskauf oder Direktkauf nach Ende von der Bank :/

    Gruß Lothar
    BMW was sonst, seit vielen vielen vielen Jahren :thumbsup:

    E30(320i/323i) E34 (520i) E46 (328ci) G20 (330i)

  • Ich hab schonmal einen Leasingvertrag übernommen. Der Händler hat dort absolut gar nichts mit zu tun. Es muss auch lediglich die Kreditgebende Bank zustimmen und es gab eine Umschreibungsgebühr des Leasingvertrags von 500€. Mehr ist dazu nichts zu tun.


    Aber ;) der Leasingvertrag geht an den neuen Leasingnehmer über mit allen Rechten und Pflichten, als hätte er den Vertrag ursprünglich abgeschlossen. Sämtliche Beulen, die Du reingefahren hast, muss er zahlen. Alle Mehrkilometer, die Du draufgefahren hast, muss er bezahlen. Alle Minderkilometer, die Du eben nicht gefahren bist, bekommt er vergütet. Deshalb gibt es in der Regel nebem dem Vertrag zur Leasingübernahme einen Vertrag zwischen Dir und dem neuen Leasingnehmer in dem die Übernahmeregeln vereinbart sind - die aber nur durch Dich und den neuen Leasingnehmer bestimmt werden, nicht durch Händler oder Bank, die interessiert das alles nicht. Also wer die Umschreibegebühr zahlt oder ob Du nochmal eine "Ablöse" zahlst für die Übergabe oder ob ihr eine Zwischenabrechnung der Kilometer macht etc. Das sind alles Sachen, die Du mit dem neuen Leasingnehmer abstimmen musst, damit der Deal für Euch beide passt. Dann schreibt ihr noch ein "Alle Abmachungen vorbehaltlich der Zustimmung des Leasinggebers" in Eure Abmachung und dann tretet ihr an die Leasingbank heran. Diese stimmt eigentlich immer zu, solange die Bonität ausreichend ist.


    SOWAS hab ich gesucht! Danke Dir! Das sind auch Sachen, die man natürlich nicht von der Bank gesagt bekäme, weil sie es nicht interessiert.


    Hast Du eine Ahnung, ob es etwas ausmacht, wenn es von Gewerbe an Privat geht?


    Also gut, am liebsten wäre mir die Übernahme durch meine Kollegin. Ansonsten ist es natürlich ein wenig Act, das durchzuziehen (mit Gutachten, Vertrag, Klärung, Verhandlungen)... :/



    soll also heißen: geht bei Privatleasing ohne Andienungsrecht auch ein Rauskauf oder Direktkauf nach Ende von der Bank

    Zumindest bei besagtem Opel ging es nicht ohne den Händler und der hatte das Auto schon quasi jemand anderem versprochen. Aber frag doch einfach auch mal bei der Bank an?! Dein Händler wird Dir keine ehrliche Auskunft geben.

  • Also Übernahme von Gewerbe (Einzelgewerbe, keine Flotte etc.) auf Privat geht ohne Probleme. Habe ich selbst vor 1 1/2 Jahren gemacht. Sogar die 2 kostenlosen Werkstattersatzwagen pro Jahr für Service etc. sind auf mich übertragen worden.


    Problem ist nur das es beim Gewerbeleasing in der Regel kein Andienungsrecht gibt. D.h. möchtest du den Wagen übernehmen sollte das zwar in Regel kein Problem sein. Nur hier setzt die Bank dann den heutigen Verkehrswert an und nicht wie beim Andienungsrecht den festgelegten Wert bei Leasingbeginn.

    Auf der Grund der Gebrauchtwagen Entwicklung dürfte die Übernahme in dem Fall also deutlich teurer sein.


    einfach mal bei der Bank anrufen und fragen wie hoch der Übernahmebetrag wäre