Ja also da würde es zumindest technisch Sinn machen gerade auf der Rennstrecke, da kommt aber das Problem, dass der TÜV dir das nicht einträgt, da du eigentlich keine Unterschiedlichen Felgengrößen an VA & HA fahren darfst, wenn das ab Werk schon so ist ist das wohl was anderes aber eingetragen bekommt man das wohl nicht.. gerade da man den M3 nicht als Referenz nehmen kann..
Das hab ich mit einen TÜV Prüfer auch besprochen und der hat generell nix gefunden, was die Nutzung unterschiedlicher Größen auf der VA und HA untersagt.
Das Problem wird eher sein, dass es im normalen Betrieb kaum Vorteile mit sich bringt, dafür aber bei jeder Kontrolle oder sogar Hauptuntersuchung immer wieder „Diskussionen“ geben wird.
Für die Rennstrecke kann man ja die Felgen separat mitnehmen und aufziehen.