V-max-Aufhebung

  • Ohne zu juristisch zu werden, die Standardantwort des Juristen: „es komm drauf an.“

    In vielen Fällen hast du sicherlich Recht, teilweise bedarf es aber auch einer Kausalität. Also falsche Rad Reifen Kombi und Motorplatzer wäre schon ein interessanter Zusammenhang, den Gerichte entscheiden müssten.

    Oder um beim Thema zu bleiben. VMax Aufhebung und Probleme mit der Freisprecheinrichtung.


    VMax Aufhebung und Probleme mit dem Getriebe ist dann eben wieder eine ganz andere Betrachtung.

    Ob bei einem Motorschaden BMW die Kausalität beweisen muss oder die Garantie sofort erlischt, kann ich auch nicht beantworten.

    Es ist einfach zu komplex für pauschale Antworten. Dass BMW grundsätzlich aus seinem Garantieversprechen raus ist, ist jedenfalls eher unwahrscheinlich.


    Und es hängt eben auch maßgeblich von den konkreten Garantiebedingungen ab, da diese eben sehr individuell sein können. Nicht bei BMW Neuwagen, aber z.B. von Hersteller zu Hersteller.


    Aber ich trau mich da ehrlich gesagt auch nicht ran, wenn BMW klar nachvollziehen kann, dass die VMax Aufhebung durch mich durchgeführt/ veranlasst wurde.

  • Aber ich trau mich da ehrlich gesagt auch nicht ran, wenn BMW klar nachvollziehen kann, dass die VMax Aufhebung durch mich durchgeführt/ veranlasst wurde.

    BMW kann nur nachvollziehen das die Vmax Aufhebung erfolgt ist. Da steht kein Name drin ;)

    Nein das ändert nichts an der Situation.