V-max-Aufhebung

  • Das ist aber auch nur eine Vermutung von Dir, oder? Und niemand fährt dauerhaft im Straßenverkehr 250 oder 300…

    Nein das ist keine Vermutung. K(aum)ein Hersteller testet den Dauerbetrieb von Komponenten 20% über der spezifizierten maximal Leistung. Das wäre viel zu teuer, wenn alle Komponenten vom Fahrwerk über Motor hin zur Aerodynamik inkl. Anbauteilen für 300km/h ausgelegt sind. Ja es mag sein, dass die Komponenten das aushalten, aber das wäre dann Glück und mehr nicht. Die Hersteller und die Zulieferer bekommen die Info "M340i = Komponenten müssen eine Dauerlast von x PS, y Nm und z km/h erlauben" (wobei wir hier vielleicht von anderen "Dauer"-Definitionen sprechen). Ob die Komponenten mehr können ist demnach nicht (dauer-) getestet und daher ist das reines Glück, wenn sie das können. Man kann auch mit einem 210er Reifen 10 Min. 250km/h fahren und das kann durchaus auch halten ohne Probleme. Aber eine andere Charge kann bei 5 Min. 250km/h Blasen werfen und eine dritte Charge platzt einfach. Man kann hier "Glück" haben, dass es einen M3 gibt, der ggf. noch schneller als 250km/h laufen darf oder beim 4er einen M4 CSL, wo zumindest die Gleichteile (wie Anbauleisten oder Frontscheibe) bis 307km/h spezifiziert sein müssen. Aber gerade im Bereich Fahrwerk würde ich das für einen M440i nicht unterschreiben.


    Es ist eben wie bei allem, was man dauerhaft außerhalb der Hersteller-Spezifikation betreibt (Dauer im Sinne von "dauerhaft" nicht im Sinne vom "immer"). Das kann funktionieren oder eben auch nicht. Dem einen fliegen bei einer Stage 1 die Kolben um die Ohren der andere fährt seit 100.000km eine Stage 3 auf Serien-Motoren, weil die Serienstreuung bei dem einen immer viel im Soll sind und beim andern eben ausgereizt sind oder der erste immer Knallgas gibt und der zweite nur Vollgas nach langem warmfahren etc.

    M340i xDrive Touring 48V-MHEV (Produktion 07.2021), Softwarestand: 11/2023.50 - Abgegeben 08/2024

  • Ja, Du hast Recht, dauerhaft ausgelegt sind die Komponenten dafür nicht, solange sie nicht im Zuge der Gleichteilepolitik auch für anders spezifizierte Fahrzeuge verwendet werden und entsprechend überdimensioniert sind. Aber dass „die Komponenten“ das nicht aushalten, ist nur eine Vermutung. Das meinte ich, sorry, falsch ausgedrückt.

  • Aus den Beiträgen zur Aufhebung der v-max geht hervor, wenn man zwischen den Zeilen liest, dass das Ganze im Falle der Gewährleistung durchaus Probleme bereiten kann. Demnach ist es eher illegal... Zumal die v-max benannt werden muss und in die Papiere gehört. Speziell in die Zulassungsbescheinigung Teil 2, sodass eine neue Z-Teil 1 ausgestellt wird und den selben Wert enthält. V-max ist z.B. eine Größe für den Speed-Index der Reifen, Sommer wie Winter. BMW bietet aus diesen Gründen für einige Fahrzeuge das Drivers Package an. V-max erhöht, Wert steht im COC-Papier und in der Z-Teil 2. Über die Teilnahme am "Fahrerlehrgang" kann gerne kontrovers diskutiert werden. Zumal der zweite Besitzer damit schon nix mehr am Hut hat...

  • Ja, das sind alles Punkte. Das mit der Gewährleistung dürfte nach einem nicht autorisierten Eingriff ins Motormanagement unstrittig sein. Die Eintragung in die Papiere sehe ich als Pflicht an. Was macht den BMW beim M3/4, wenn man die Bude aufmachen lässt? Wird das eingetragen?

  • Klar kann das nerven. Aber stell Dir mal die Frage, wie oft man tatsächlich heutzutage noch > 250 km/h fahren kann. Und damit meine ich nicht 265 km/h für 2 Sekunden, weil der Vordermann im Weg ist, sondern wirklich mal vmax über ein paar Kilometer. Das ist wahrscheinlich so selten, dass sich allein dafür das Risiko nicht lohnt.

    Du, ich hab die A9 vor der Tür und mein Büro vor dem Homeoffice war in Ingolstadt, da waren des öfteren hohe Geschwindigkeiten möglich. Und auch in den Begrenzer bin ich das ein oder andere Mal gekommen. Klar, schön frei und weit einsehbar ist das eher selten, aber gerade dann macht es doch richtig Spaß wenn man nicht elektronisch eingebremst wird.


    Und zu sagen "wie oft kommt das vor" ist ja gleichbedeutend mit "Ich bin verheiratet und habe nur zweimal im Jahr Sєx, da lohnt die Pille nicht" ... oder so :D :S

  • Ja, das sind alles Punkte. Das mit der Gewährleistung dürfte nach einem nicht autorisierten Eingriff ins Motormanagement unstrittig sein. Die Eintragung in die Papiere sehe ich als Pflicht an. Was macht den BMW beim M3/4, wenn man die Bude aufmachen lässt? Wird das eingetragen?

    Die wenigsten lassen eine Leistungssteigerung eintragen… da wird sich kaum einer um die Eintragung der Vmax bemühen.


    Zum Thema Gewährleistung, wir sind in Deutschland und haben eine gewisse Beweispflicht. Das gilt auch für BMW und Gewährleistung.

    Heißt im Falle eines Motorschadens müsste erstmal bewiesen werden, dass eine offene Vmax oder das Überschreiten der werksseitigen Vmax zum Schaden geführt hat.


    Es gab hier im Forum jemanden mit einem ähnlichen Fall. Dort wollte BMW etwas nicht auf Gewährleistung reparieren, weil an einer anderen Baugruppe eine Änderung vorgenommen wurde. Soweit ich mich erinnere ging es dann zum Anwalt und am Ende hat BMW es doch auf eigene Kosten repariert.

  • Aber stimmt schon. Ich denke, das ist wirklich heikel. Was, wenn mir irgendwann mal der Motor hochgeht? BMW wird vor Kulanz in jedem Fall nachschauen und wenn die sehen "aha, vmax offen" dann könnte ich mir gut vorstellen, dass man den Motor selber zahlen darf, egal ob das bei 150 oder 250 oder 300 km/h passiert ist.


    Ja, das wird wahrscheinlich selten bis nie passieren. Aber wenn dann wirds richtig teuer. Und ich bin grad echt nicht sicher, ob ich das riskieren will.

    Mein vorheriger E93 335i. Mit 30.000 km Motorschaden (hat BMW auf Kulanz gemacht) und dann verkauft mit 145000 km und der neue Besitzer nach 1 Woche Motorschaden

    Gruß Sven


    Autohistorie:

    E21 316i / Opel Manta B =O (3Monate) / E30 323i / E30 318is / E36 318is / E36 323i Touring / E39 Alpina B10 3,3 / E93 335i /

    G20 330i

  • Die wenigsten lassen eine Leistungssteigerung eintragen… da wird sich kaum einer um die Eintragung der Vmax bemühen.

    Nein, ich meine das offizielle Drivers Package von BMW für den M3/4, bei dem die Vmax werksseitig angehoben wird. Wird das dann auch eingetragen? Oder bleibt in den Papieren die serienmäßige Max von 250 km/h?