V-max-Aufhebung

  • Ja, habe was allgemeines gefunden, danke!

    Und das kann die normale BMW Werkstatt nicht? Das geht nur mit „böser“ Hackersoftware?

    Schau es dir einfsch selbst an, die Tools findest du problemlos im Netz.

    In der Werkstatt wird das eine Tool verwendet, welches alle Abläufe die die AG vorgesehen hat, abgebildet hat und ausführen kann, im Rahmen der Online Verbindung kann man natürlich Certs tauschen und damit auch eine DME beschreiben und alles mögliche, soweit vorgesehen, nachrüsten, etc. (sie sperren sich eben nicht selbst aus).

    Es gibt aber nunmal keinen Ablauf im Tester der vMax aufhebt bei AG Autos und den man anstoßen könnte, dafür wird die raubkopierte Entwicklersoftware benötigt und dafür steht offiziell natürlich niemand gerade, wie es dir dein Händler schon gesagt hat.

    Die können auch mit allen anderen Codierwerten und CAFD Infos nix anfangen, sie haben nur den Tester (außer eben ein Mech oder Serviceberater macht das privat und auf dein Risiko, weil München interessiert es nicht die Bohne wer manipuliert hat).

  • Ob das in München wirklich niemanden interessiert ?


    Ein an den Haaren hergezogenes Beispiel.


    Kunde X fährt ins BMW Autohaus, findet einen Mechaniker der die Sache entspannt sieht und bekommt seine V-Max aufgehoben.


    Nun fährt der Kunde mit 310km/h in ein Stauende, der Sachverständige ermittelt die Aufprallgeschwindigkeit.

    Klar ist danach, hier ist was nicht ok denn das Auto dürfte nur mit 250km/h eingeschlagen sein.


    Der Autobesitzer gibt beim Staatsanwalt zu Protokoll, alles ok, BMW hat mir den Freigeschaltet (eingetragene Höchstgeschwindigkeit bleibt in den Papieren bei 250km/h)


    Na die Schlagzeilen in der Boulevardpresse kann man sich wohl ausmalen.


    Mal abgesehen von den Strafrechtlichen Konsequenzen dürfte der Imageschaden wohl um ein Vielfaches höher sein.

    „Ein Auto ist erst dann schnell genug wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.“




    01/2020 340i

  • Deswegen ist es vmtl nicht einfach jemand zu finden, zumal BMW fragen wird, wo der Auftrag dazu im System ist und wenn man da nix findet ist es ein Thema du gegen das Autohaus.

    Zumal das allein dich nicht als Fahrer von der Verantwortung entbindet.

  • Hat denn jemand mal versucht die erhöhte Vmax beim Tüv in die Papiere eintragen zu lassen?


    Mit Tuning ging das in der Vergangenheit. Selbst bei meinem Ibiza war das damals möglich mehr als 250km/h einzutragen

  • Als BMW Händler würde ich jedem Angestellten vorwarnen, der versuchen sollte eine Nicht-Werks-Codierung im Wagen zu hinterlegen. Alles andere ist alleine auf Grund der Gewährleistung fahrlässig. Und selbst wenn das Auto das kann - und ein M340i kann mit Sicherheit schneller fahren, als 248km/h wo er aktuell abgeregelt zu sein scheint - dann sind die Komponenten da dauerhaft nicht für ausgelegt. Das kann gutgehen, muss es aber nicht. Klar ist das sehr reizvoll den Wagen so schnell laufen zu lassen, wie es der Motor hergibt, aber BMW testet halt vielleicht mal im Rahmen von Überlasttests, was das Auto aushalten würde, aber im Dauerbetrieb sicherlich nicht.

    M340i xDrive Touring 48V-MHEV (Produktion 07.2021), Softwarestand: 11/2023.50 - Abgegeben 08/2024

  • Der Autobesitzer gibt beim Staatsanwalt zu Protokoll, alles ok, BMW hat mir den Freigeschaltet (eingetragene Höchstgeschwindigkeit bleibt in den Papieren bei 250km/h)

    Eher theoretisch. Nach einem Einschlag mit 310 bleibt die Wahl zwischen Erd- und Feuerbestattung. Der gibt der nichts mehr zu Protokoll, bei 250 wohl auch nicht.

  • Aber stimmt schon. Ich denke, das ist wirklich heikel. Was, wenn mir irgendwann mal der Motor hochgeht? BMW wird vor Kulanz in jedem Fall nachschauen und wenn die sehen "aha, vmax offen" dann könnte ich mir gut vorstellen, dass man den Motor selber zahlen darf, egal ob das bei 150 oder 250 oder 300 km/h passiert ist.


    Ja, das wird wahrscheinlich selten bis nie passieren. Aber wenn dann wirds richtig teuer. Und ich bin grad echt nicht sicher, ob ich das riskieren will.


    Zumal es bei mir ja noch anders ist. Wenn ich die VMax in der Einfahrphase entfernen lasse dann geht er ja danach erstmal für 6 Monate zum Autohaus zurück. Zwar nicht als richtiger Vorführer sondern für die Verkäufer, aber da muss nur irgendwer mal auf die Autobahn und den ausfahren, dann merkt er schnell, dass er deutlich über 250 geht. Und da wird dann die erste Rückfrage zu mir kommen und ich steh dann in Erklärungsnot.


    Daher werde ich es wohl eher lassen. Auch wenn es mich massiv reizt und auch nervt wenn man sieht, wie vehement die in den Begrenzer rauschen :(

  • Ja, das wird wahrscheinlich selten bis nie passieren. Aber wenn dann wirds richtig teuer. Und ich bin grad echt nicht sicher, ob ich das riskieren will.

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    Daher werde ich es wohl eher lassen. Auch wenn es mich massiv reizt und auch nervt wenn man sieht, wie vehement die in den Begrenzer rauschen :(

    Klar kann das nerven. Aber stell Dir mal die Frage, wie oft man tatsächlich heutzutage noch > 250 km/h fahren kann. Und damit meine ich nicht 265 km/h für 2 Sekunden, weil der Vordermann im Weg ist, sondern wirklich mal vmax über ein paar Kilometer. Das ist wahrscheinlich so selten, dass sich allein dafür das Risiko nicht lohnt.


    Eher theoretisch. Nach einem Einschlag mit 310 bleibt die Wahl zwischen Erd- und Feuerbestattung. Der gibt der nichts mehr zu Protokoll, bei 250 wohl auch nicht.

    Man muss ja nicht mit 300 km/h irgendwo reinrauschen (dann kommt man eh zusammen mit dem restlichen Blechhaufen in die Schrottpresse, weil keiner die Reste für eine Bestattung aus dem Auto kratzen will). Wenn man aber beispielsweise am Stauende auffährt und es zur Unfallrekonstruktion kommt, wird man sicherlich feststellen können, aus welcher Geschwindigkeit die Bremsung eingeleitet worden ist. Und um wieviel der Anhalteweg aus 300 km/h statt 250 km/h länger ist, kann sich jeder ausrechnen.

  • ein M340i kann mit Sicherheit schneller fahren, als 248km/h wo er aktuell abgeregelt zu sein scheint - dann sind die Komponenten da dauerhaft nicht für ausgelegt..

    Das ist aber auch nur eine Vermutung von Dir, oder? Und niemand fährt dauerhaft im Straßenverkehr 250 oder 300…

    Wenn ich die VMax in der Einfahrphase entfernen lasse dann geht er ja danach erstmal für 6 Monate zum Autohaus zurück. Zwar nicht als richtiger Vorführer sondern für die Verkäufer, aber da muss nur irgendwer mal auf die Autobahn und den ausfahren, dann merkt er schnell, dass er deutlich über 250 geht. Und da wird dann die erste Rückfrage zu mir kommen und ich steh dann in Erklärungsnot.

    So etwas heimlich, am Autohaus vorbei zu machen, wäre auch echt dämlich. Die Werkstatt muss Bescheid wissen. Sie müssen es nicht machen, aber sie müssen es wissen. Vmax Aufhebung ist bei mir erst mal durch, werde ich das (oder Leistungssteigerung) in Zukunft machen lassen, dann werde ich natürlich die Werkstatt informieren.