Ein Vorführwagen ist auf das Autohaus angemeldet und die sind auch als 1. Halter eingetragen. Das Auto ist also nicht mehr neu, wenn er übergeben wird. Der merkantile Unterschied zum Neuwagen wird dann natürlich im Leasing Grundpreis abgezogen. Somit reduziert sich auch die Leasingrate und natürlich auch der Restwert am Ende des Vertrages.
Interessant zu wissen.
Also kann jeder ein Wagen bestellen welches dann aufs Autohaus als erstes zugelassen wird und man selber es erst ein halbes Jahr später übernimmt?
Oder geht das nur, wenn das Autohaus bedarf über bestimmte Fahrzeuge hat?