Doch. Genau dafür ist eine Betriebshaftpflicht eigentlich da. Die Werkstatt hat das Eigentum eines Dritten beschädigt. Bei einem firmeneigenen Fahrzeug wäre das etwas anderes.
Ich hätte gesagt, dass das ein Tätigkeitsschaden ist, der in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht.
Aber das sind Feinheiten, vielleicht auch Policen abhängig.