Risikoloses Andienungsrecht / Restwert

  • Servus in die Runde,

    ich frage mich das etwas zum Thema Risikolses Andienungsrecht.


    in meinem (Privat)Leasingvertrag ist das Risikolose Andienungsrecht enthalten, dort wurde 2019 der Restwert auf ca. 30k festgelegt. Mein Vertrag nähert sich nun langsam dem Ende und ich habe mal den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs gecheckt, der liegt entsprechend der angespannten Marktlage gut 15-20% höher als der damals im Vertrag genannte Betrag. Meine Frage ist nun, wenn ich von dem "Recht" gebrauch machen möchte, ob der damals kalkulierte Restwert als Kaufpreis zu entrichten wäre oder ob BMW anhand das aktuellen Restwertes ein aktualisiertes Angebot macht? Blicke da nicht ganz durch. Vielleicht stellt sich ja jemand auch diese Frage oder überlegt, das Fahrzeug nach Leasingende zu übernehmen. :/

    Cheers

  • also in meinem Privatleasingvertrag ist ein Andienungsrecht zu Gunsten des LN eingetragen (also zu meinen Gunsten) nach welchem ich das Fahrzeug für den fest vereinbarten und niedergeschriebenen Preis übernehmen kann - oder halt zurückgeben. Das ein Restwert in einem Vertrag auf "ca. xxx€" festgelegt wird habe ich noch nie gesehen… Der Ablösebetrag ist dann für beide Seiten verbindlich, egal was die Marktlage hergibt. Sonst wäre der Passus im Vertrag ja witzlos…

    ... schlimmer geht immer und ganz schön wirds nie....

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    Das ist der entsprechende Absatz aus dem Vertrag. Ist der kalkulierte Restwert von damals als also gültig? Denn so hätte sich BMW nun etwas "verrechnet", denn vergleichbare Fahrzeuge werden aktuell über 35k € gehandelt.

  • Ja das ist doch gut für dich, dafür hast du ja auch die entsprechenden Leasingraten gezahlt, damit der Restwert so ausfällt.

    Den kannst du also für den Betrag bei Leasingende auslösen.

  • da steht bei mir kein Betrag drin, heißt für mich: aktueller Marktpreis :(

    hätte dann wohl auch kein Vorkaufsrecht oder ?


    könnte ich eigentlich mit Gebrauchtleasing mein Fahrzeug incl. voller Reparaturabdeckung weiter fahren,

    vorrausgesetzt die Rate passt ?


    wäre ja auch noch ne Überlegung wert ;)

    Gruß Lothar
    BMW was sonst, seit über 45 Jahren :thumbsup:

    E30(320i/323i) E34 (520i) E46 (328ci) G20 (330i)

  • Bei privat Leasing gibt es das nur! Und da auch nur, wenn du es im Leasingvertrag explizit drin stehen hast.

    Bei Gewerbe Leasing gibts das nicht.

    bei mir steht da überhaupt nix von drin, war in 2019 kein Thema

    Gruß Lothar
    BMW was sonst, seit über 45 Jahren :thumbsup:

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  • Das ist der entsprechende Absatz aus dem Vertrag. Ist der kalkulierte Restwert von damals als also gültig? Denn so hätte sich BMW nun etwas "verrechnet", denn vergleichbare Fahrzeuge werden aktuell über 35k € gehandelt.

    So ist das beim Leasing. Das Restwertrisiko liegt beim LG. Entweder liegt der aktuelle Marktpreis über dem kalkulierten Restwert oder darunter. In Deinem Fall würden sie deutlich mehr bekommen, wenn Du von Deinem Andienungsrecht keinen Gebrauch machen würdest und sie das Auto zum aktuellen Marktpreis verkaufen könnten. Deswegen wird BMW aber nicht gleich Pleite. 😊 Ich habe nämlich kein Andienungsrecht in meinem Vertrag stehen und mein fast voll ausgestatteter 330d geht im nächsten Jahr mit geschätzt weniger als der Hälfte der vereinbarten Kilometer (< 30.000) zurück. Da bekomme ich zwar die Minderkilometer erstattet. Aber trotzdem werden sie sich an meinem Auto dumm und dämlich verdienen. Dafür können sie schon mal ein paar Autos unter dem Marktpreis abgeben. 😂

    G21 330d Luxury Line Bj. 06/2020, Dravitgrau Metallic, Leder Merino Tartufo, Dekorleisten: Eiche offenporig, Sommerräder: 18’‘ LMR Vielspeiche Bicolor, Michelin PS4 ZP, RFT, Softwarestand 11/2022.27