wenn man vom AG ein "Anrecht" auf einen DW hat, diesen aber nicht in Anspruch nimmt... sollte dafür doch ein höheres Gehalt gezahlt werden oder verstehe ich da was nicht? Der Unterschied dürfte dann auch nicht gravierend sein
Nach meiner Erfahrung ist das eher die Ausnahme als die Regel.
Grundsätzlich ist der Dienstwagen für den Arbeitgeber bei guten Konditionen günstiger als Gehalt.
Irgendwann relativiert sich das dann, wenn du ohnehin über den Bemessungsgrenzen bist, weil die Sozialversicherungsbeiträge dann durch das mehr an Gehalt nicht mehr steigen, aber so dazwischen ist das für den Arbeitgeber schon ein Thema.
Ich würde meinen, dass es in diesem Fall ein Thema ist, da der Vertrag schon mit DW unterschrieben ist. Wenn man jetzt sagt, ich brauch / will ihn nicht, dann ist das was anderes, als wenn man in der Verhandlung gleich sagt, brauch ich nicht, gleichen wir es in Geld aus.
Aber da reagieren die Firmen auch nicht alle gleich.
Gerade da es aktuell einen Arbeitsmarkt hat, der sehr Arbeitnehmerorientiert ist, sehe ich auch kein Risiko, es zu probieren, nochmal nachzufragen.
Wenn ein nein kommt, dann kommt ein nein. Wenn es was bringt umso besser.
Eine Probezeitkündigung wegen einer Nachfrage würde ich als verschwindend geringes Risiko ansehen. Vor 5 Jahren hätte ich eine andere Meinung dazu gehabt.