Rechtlich völlig falsch.
hoch spannend.. bin auf die Erläuterung gespannt. Hast du Jura studiert?
Das ganze ist auf das "Gesetz für faire Verbraucherverträge" bezogen.
Überlange Verträge gehören der Vergangenheit an. Seit dem 01.03 tritt die Regelung in Kraft und gilt nicht für bereits abgeschlossene (Altverträge).
Diese behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
Der Kunde soll lt. Gesetz die Möglichkeit haben andere Marktchancen zu nutzen, da er freier in seiner Entscheidung ist.
Des Weiteren gibt es keine langen Vertragslaufzeiten mit unangemessener Kündigungsfrist bei stillschweigender Verlängerung.
Der Vertrag darf sich nur noch stillschweigend verlängern, wenn der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat versehen ist.
Digitale Verträge:
"..bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat.."
"..länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags.."
"..unwirksam"
Quellen: https://www.gesetze-im-interne…JNR001950896BJNG031200360 - letzter Zugriff 10.06.2022
https://www.bundesregierung.de…brauchervertraege-1829172 - letzter Zugriff: 10.06.22