Hallo zusammen,
ich habe eine Frage in Bezug auf die Eintragung von AC Schnitzer Fahrwerksfedern für meinem M340i,
in Zusammenhang mit verschiedenen Reifenkombinationen:
Aktuelle Serien-Radkombination Sommer:
VA: 225/40/19 - 8J/19 ET27 - HA: 255/35/19 - 8,5J19 ET40 // M Doppelspeiche 792 M
Bald eintreffende Radkombination Winter (ABE im Anhang ABE_Rial X12_8Jx19x112_ET30_W6_66,5.pdf)
VA & HA: 225/40/19 - 8Jx19 ET30 // RIAL X12
Gewünschte Fahrwerksfedern (Teilegutachten im Anhang Teilegutachten_AC Schnitzer_Fahrwerksfedern_G20.pdf)
AC Schnitzer (oder Eibach - da wohl baugleich und selbe Spezifikation in Gutachten)
Ich stelle mir die Frage, ob ich bei Verbau der Fahrwerksfedern beide Rad/Reifen
Kombinationen Sommer & Winter eintragen muss (sprich zweimal zum TÜV muss),
oder nur eine der beiden Kombinationen, zum Beispiel die Radkombination Winter,
da Zubehörfelge (zwar mit ABE, aber auf Basis Serienzustand des Fahrwerks).
Im Teilegutachten der Fahrwerksfedern steht:
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Serien-Rad/Reifen-Kombinationen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen.
Sonder-Rad/Reifenkombinationen
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-/Reifenkombinationen,
wenn folgende Bedingungen eingehalten sind: - Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende
Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten. - die serienmäßige Federwegbegrenzung
darf nicht aufgrund von Auflagen in diesenTeilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder
geänderter Federwegbegrenzer)
Es wäre klasse, wenn mir jemand, auf Basis seiner Erfahrung, Licht ins Dunkel bringen könnte.
Besten Dank im Voraus,
Sven