Servus zusammen,
ich fahre auf meinem G21 320d (RWD) im Sommer die 18" Mischbereifung, die so auch in den Fahrzeugpapieren steht:
- VA: 225/45 R18 95Y auf 7.5x18 ET25
- HA: 255/40 R18 99Y auf 8.5x18 ET40).
Nun brauche ich Winterräder, Wunschfelge wäre die RC Design RC32. Wie auch andere im Forum in 8x18 ET30 rundum (Reifen Hankook Winter i*cept Evo 3 225/45 R18 95V). Auf der Website des Felgenherstellers habe ich einerseits eine ABE für diese Felge gefunden (Link), in der ganz allgemein gehalten steht:
ZitatFür die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
Als Anlage 5 gibt es dann noch ein Gutachten (Link), in dem alle Reifenkombinationen genannt werden. Da steht dann plötzlich Auflage A02 drin, die ich nicht verstehe:
ZitatA02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Ich check's nicht. Muss ich jetzt den Fahrzeugschein anpassen lassen um diese Kombination zu fahren?
Zudem: Es ist doch so, dass viele Leute im Winter andere Radgrößen fahren als im Sommer, meistens kleiner. Da lässt doch niemand jedes halbe Jahr die Papiere anpassen. Meine Winter-Rundumbereifung würde nun der Sommer-VA-Bereifung entsprechen. Wie kann ich herausfinden, ob ich diese Felgen mit diesen Reifen jetzt auf diesem Auto fahren darf oder nicht?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß Mo