Ne du darfst es leider nicht so rechnen, zumindest laut einigen Prüfern.
Felge muss immer die Traglast haben und der Reifen darf bei AHK auch weniger sein.
In dem Fall würde ein normaler Prüfer die Felgen zwar eintragen, aber AHK austragen. Offiziell muss die AHK auch ausgebaut sein, manche sagen halt nur du benutzt die nicht mit den Felgen
Gibt aber eine EWG dazu, die muss der Prüfer beachten, Moment ich suche die mal raus.
Plus im Gutachten steht ja extra ein Verweis das 10% mehr gehen, jeder normale Prüfer müsste das eigentlich lesen..
ANHANG IV RL 92/23/ewg
3.7.3. Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens aufgrund der auf die Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 % überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2 bar erhöht wird.
Daher steht im Gutachten extra 10% gemäß EWG wären es sonst 15% sogar wenn man den Druck erhöht.
Wenn der Prüfer was will hält man dem die EWG plus das Felgengutachten vor die Nase und fragt was sein Problem ist