Beim Verband der Automobiltuner hab ich bzgl. Pulverbeschichten den folgenden Ausschnitt aus einem Gutachten gefunden:
"Beim vorliegenden Rad tritt ein kompletter Durchriss einer Speiche auf. Das Rad wurde In der vorliegenden Lackierung nicht angeboten. Es liegt somit eine kundenseitige Nachlackierung vor. In der Röntgenanalyse konnten keine Porositäten, oder Auffälligkeiten festgestellt werden. Die Härteprüfung zeigt jedoch eine Härte von 44 HBS/250 bei geforderten 80-100 HBS/250, was einer Reduzierung von ca. 50% und somit einer drastischen Reduzierung der mechanischen Kennwerte entspricht.
Fazit: Der Speichenriss am reklamierten Rad resultiert aus einer kundenseitigen Nachlackierung und der anschließenden Lackeinbrennung bei zu hoher Temperatur. Durch den nicht fachgerechten Einbrennschritt kommt es zu einer massiven Reduzierung der mechanischen Eigenschaften und somit zum Speichenbruch im Fahrbetrieb. Ein Verschulden durch den Radhersteller ist ausgeschlossen."
In einem Grundsatzpapier des Reifenhandel- und Vulkaniseurhandwerks heißt es in Nummer 3.2 Punkt 11, dass zum Einbrennen nicht mehr als 90 Grad Celsius und nicht länger als 40 Minuten zulässig sind. Punkt 12 untersagt das thermische Entlacken.