BMW G2X/G8X Felgen mit 20 Zoll - Bilder & Unterhaltungen zu diesem Thema

  • anschließende Einbrennen bei

    hohen Temperaturen. Das kann unter Umständen das Materialgefüge schädigen. Und auch das kann der Prüfer der Felge nicht ansehen.

    es gab mal ein Bericht von einem Beschichter und da war es ganz einfach, zumindest bei provokanten Farben. Der Prüfer hatte schnell nachgeschaut und wenn die Felge nie in der Farbe ausgeliefert wurde und es nach pulvern aussieht, die Felgen nicht abgenommen oder eben HU erteilt.


    Man darf die laut Vorschrift nicht Wärme behandeln und damit muss er Nix mehr beweisen.


    Hier mal was von Lavella


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  • Obwohl die ja auch schon wieder verspielt sind und zwischen die. Speichen musst auch rein kommen 😉 da ist das M898,EW,M728iger Design zb. schon aufgeräumter gefälliger, für meinen Geschmack.

    Gruß Lothar
    BMW was sonst, seit über 45 Jahren :thumbsup:

    E30(320i/323i) E34 (520i) E46 (328ci) G20 (330i)

  • Man darf die laut Vorschrift nicht Wärme behandeln und damit muss er Nix mehr beweisen

    Laut deiner Aussage dürften jetzt alle vom Hersteller erstmalig gepulverten und bei hohen Temperaturen eingebrannten Felgen nicht verkehrssicher sein.

    Das muß erstmal bewiesen werden, ob da überhaupt bei hohen Temperaturen eingebrannt wurde, oder nicht?

    Oder kann da einfach behauptet werden, diese Felge ist zum zweiten Mal gepulvert und damit nicht mehr verkehrssicher?

    Das hält vor keinem Gericht stand, da kannst du sicher sein.

    Damit wären auch alle im Auftrag von Edelweiss zum zweitenmal gepulverten Felgen nicht verkehrssicher, obwohl dort bei Niedrigtemperatur eingebrannt wird.


    Es ist vielleicht jedem anzuraten, der seine Felgen entlacken und neu pulvern läßt, sich bescheinigen zu lassen, daß der Einbrennvorgang bei niedrigen

    Temperaturen passiert ist. (Falls das überhaupt gemacht wurde?)

    Dann kann kein Prüfer mehr mit irgendwelchen unbewiesenen Behauptungen kommen und dir die Abnahme verweigern.


    Zum Lackieren: auch beim erstmaligen oder nachträglichen Lackieren wird eingebrannt, die werden doch nicht an der Luft trocknen lassen.

    Da ist letzendlich genau so die Temperatur entscheidend, ob dann noch gut oder schlecht.


    Wenn man bei der Problematik mal scharf nachdenkt, weiß man am Ende gar nicht mehr, was man von der Vorschrift halten soll.

    Macht das in der Praxis noch Sinn?

    BMW G21 ///M340d xDrive Touring MildHybrid [02/2021] mit Edelweiss LT°5

    Audi S5 Sportback MildHybrid Quattro mit Wheelforce CF3

  • Wenn man bei der Problematik mal scharf nachdenkt, weiß man am Ende gar nicht mehr, was man von der Vorschrift halten soll.

    Macht das in der Praxis noch Sinn?

    Haben wir in DE nicht genug Vorschriften, die kein Sinn ergeben und alles technische dagegen spricht.


    Um beim Thema Alufelgen zu bleiben, gab schon so oft erlebt die gleichen Maße wird bei A abgenommen und bei B nicht, weil man die Vorschrift mit der Abdeckung des Reifens anders interpretiert.

  • Na es sind ja LT5 und Lothar ist doch ganz klar die LT3 / 1063M Fraktion.

    Da macht es doch kein Sinn jetzt was zu holen und man will im Grunde was anderes 😉

    Ich bin doch hinter der LT5 hinter her🤦‍♂️, wie auch ne OZ leggera HLT oder die schwere M728, die mir immer noch im Kopf schwirrt. Ich will aber keine DS und Hantel mehr🤪

    Gruß Lothar
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  • Zum Lackieren: auch beim erstmaligen oder nachträglichen Lackieren wird eingebrannt, die werden doch nicht an der Luft trocknen lassen.

    An der Luft sicher nicht, aber da wird ja in der Regel die Kabine nach dem Lackieren geheizt. Ich stelle mal die Behauptung auf, dass man sich dabei nicht im dreistelligen Temperaturbereich befindet.

  • An der Luft sicher nicht, aber da wird ja in der Regel die Kabine nach dem Lackieren geheizt. Ich stelle mal die Behauptung auf, dass man sich dabei nicht im dreistelligen Temperaturbereich befindet.

    Lackieren in der Regel 80°, Pulvern um oder über 200°, wobei gepulverte Flächen widerstandsfähiger sind

    Gruß Lothar
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