Es geht doch um dieses Thema:
Mal ein Zitat aus dem Netz: In der Vergangenheit kam es bereits des Öfteren zu Fahrzeugstilllegungen, weil vor allem die Prüfer der DEKRA in der Pulverbeschichtung einen Eingriff in die Substanz der Felgensehen. Für die Besitzer ist das besonders ärgerlich: Für sie bedeutet es, die Felgen zwar pulverbeschichten zu dürfen, sie dann aber im Straßenverkehr nicht nutzen zu können.
Die DEKRA beruft sich dabei auf eine technische Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung. Diese bezieht sich auf die Reparatur von Leichtmetallrädern. Demzufolge sind solche Reparaturen an Felgen nicht zulässig, die das Materialgefüge beeinflussen oder eine Wärmebehandlung und Rückverformung beinhalten. Werden Sie mit derart veränderten Felgen erwischt, ist die Stilllegung tatsächlich gerechtfertigt.
EW hat sicherlich den Prozess bei sich geprüft und deswegen dürfen die auch die Alus nachbehandeln.