Siehe meine Aussage oben bzgl. der ABE der Spurplatten:
"Nein mit ABE muss bei Original Felgen nichts eingetragen werden, genau das ist der Sinn einer ABE, das du eben wenn der Rest Original ist"
Ich widerspreche dir nur sehr ungern, aber hier liegst du ausnahmsweise mal falsch. Eine ABE ist kein Freibrief dafür, ein Fahrzeug nicht vorführen zu müssen. Bei den Spurplatten von H&R ist das explizit auch in der ABE für die Spurplatten Typ 55664 vermerkt:
Unter 'Auflagen' steht dort u. a. 'A1)'. Und die lautet:
Ein G80 oder G81 muss also vorgeführt werden.
Ciao
Toscha