BMW G2X/G8X Felgen mit 20 Zoll - Bilder & Unterhaltungen zu diesem Thema

  • Wie sieht es der Prüfer eigentlich, wenn die andere Kombi zwar drin steht, aber nur für ein anderes Fzg? Das reicht doch für ne Einzelabnahme?

    Das kommt auf den Prüfer an, weil nur weil die Felge mit keine Ahnung 245/275 auf einem 850i passt muss sie nicht auf einen 340i passen in dieser Dimension und so weiter.. natürlich noch spezieller wenn es kein BMW ist sondern ein Mercedes oder so.. ableiten kann man davon nichts, weil es ja ein gänzlich anderes Fahrzeug ist..

  • Das kommt auf den Prüfer an, weil nur weil die Felge mit keine Ahnung 245/275 auf einem 850i passt muss sie nicht auf einen 340i passen in dieser Dimension und so weiter.. natürlich noch spezieller wenn es kein BMW ist sondern ein Mercedes oder so.. ableiten kann man davon nichts, weil es ja ein gänzlich anderes Fahrzeug ist..

    Das ist eben die Frage. Der Prüfer hat es mir nämlich so gesagt. Man muss dann nur noch die Traglast, Freigängigkeit und den Abrollumfang prüfen.

  • Wie sieht es der Prüfer eigentlich, wenn die andere Kombi zwar drin steht, aber nur für ein anderes Fzg? Das reicht doch für ne Einzelabnahme?

    Reicht wie CJ#22 sagte natürlich nicht aus. Es muss eine Kombi sein, die schonmal geprüft wurde und für dein Fahrzeug freigegeben ist, nur weil ein X5 die fahren darf hat es nix mit deinen zutun.


    Was allerdings geht ist z.B. du hast 4 x 9x20 und willst 255/30 fahren, im Gutachten steht die Größe aber nur an der HA. Da kann der Prüfer nach erfolgreichen Test die auch an der VA eintragen. Weil die Größe eben an dem Wagen geprüft wurde

  • Reicht wie CJ#22 sagte natürlich nicht aus. Es muss eine Kombi sein, die schonmal geprüft wurde und für dein Fahrzeug freigegeben ist, nur weil ein X5 die fahren darf hat es nix mit deinen zutun.

    Wenn es ein Vergleichsgutachten gibt, wie soll das denn entstanden sein, wenn die Kombi eigentlich gar nicht freigegeben ist. Irgendjemand muss es dann ja anhand gewisser Parameter geprüft und eingetragen haben.


    Und wenn sie schon freigegeben ist, brauche ich ja kein Vergleichsgutachten mehr?!


    ?(

  • Wenn es ein Vergleichsgutachten gibt, wie soll das denn entstanden sein, wenn die Kombi eigentlich gar nicht freigegeben ist. Irgendjemand muss es dann ja anhand gewisser Parameter geprüft und eingetragen haben.


    Und wenn sie schon freigegeben ist, brauche ich ja kein Vergleichsgutachten mehr?!


    ?(

    Nochmal jeder Hersteller prüft seine Alus mit unterschiedlichen Kombinationen und die werden im Gutachten festgehalten. Damit weiß der Prüfer die Kombi wurde für dein Fahrzeug geprüft und entspricht zumindest dem Kriterium Traglast, GPS und vielleicht sogar Freigängigkeit

    Als Beispiel die CF3 von oben:

    Im Gutachten steht 9x20 ET28 mit 235/35 an der VA

    Bei BBS gibt es 9x20 ET25 mit 225/35 u. an der HA 255/30 o. 265/30

    Bei Dotz gibt es 245/30 an der VA


    Wurde also jetzt die CF3 mit 245/30 aufgezogen werden, wäre das Dotz als Vergleichsgutachten und der Prüfer kann sehen was für Auflagen drin stehen

  • Dann haben wir einfach ein völlig anderes Verständnis von Vergleichsgutachten. Ich kenne das als individuelles Gutachten, wo exakt diese Kombi an exakt meinem Modell schon mal begutachtet und eingetragen wurde.

    Und wovon rede ich ?! Gibt es ein anderen Hersteller der auf der Felgendimension bereits die Reifenkombi geprüft hat und Hinweise für den Prüfer hinterlassen hat, das als Vergleich dienen kann.