BMW G2X/G8X Felgen mit 20 Zoll - Bilder & Unterhaltungen zu diesem Thema

  • Das habe ich bei meinem Wintersatz 791m auch. Steht China auf ner Speiche innenseitig. Die Felgen werden nicht nur in D gefertigt.

    Hauptsache ist natürlich immer, dass es keine Fake Felge letztendlich ist. Hatte ich auch erst gedacht. Die 791M zb. ist ja eine von Borbet.

    Gruß Lothar
    BMW was sonst, seit vielen vielen vielen Jahren :thumbsup:

    E30(320i/323i) E34 (520i) E46 (328ci) G20 (330i)

  • Entschuldigt bitte wenn das Thema schon bis zur Unendlichkeit durchgekaut wurde, aber bisher drehte es sich immer um G20 und G21. Es geht um die Anhängelast bei Traglastindex 92. Diese ist ja 630KG pro Rad. Soweit okay.


    Es hat 510KG Zuladung, Stützlast von 75KG und eine Achslast von 1225KG.


    Nach meinem Verständnis wären das 1225KG + 75KG, ergo nicht erlaubt.

    Ist der 750KG nach wie vor erlaubt oder nach was richtet sich das?


    Ich habe in zwei Jahren einmal einen leeren Anhänger gebremst mit 1250KG gezogen,

    daher ist mir das Ergebnis relativ egal.


    Aber die rechtliche Seite möchte ich schon wissen.


    Danke


    Edit: Oder ist das mehr auf Fahrradträger bezogen da die ja mit dem gesamten Gewicht auf der Kupplung sitzen? In dem Fall wäre mir das ganz recht, denn sowas werde ich in naher Zukunft und auch jetzt nicht besitzen.


    Edit1: 92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)

    "Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse M1 mit einem Anhänger verbunden, kann die max. Tragfähigkeit des Reifens auf Grund der auf die Anhängekupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15% überschritten werden, sofern die
    Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0,2bar erhöht wird."


    Und ab jetzt blicke ich gar nicht mehr durch. :(

  • Was ist jetzt genau deine Frage ?


    Ob Du 20“ Räder im Anhängerbetrieb nutzen darfst oder nicht ?


    Frage, für welches Auto ? M440D ?


    Zum einen findest Du Angaben im Fahrzeugschein und in den CoC Papieren-

    Du musst als erstes schauen, sind die 20“ für Dein Auto zugelassen, siehe CoC Papiere.

    Dann schaue in Deinen Fahrzeugschein ob dort irgendwas davon steht das die 20“ im Anhängerbetrieb nicht

    Zugelassen sind. Dann hast Du Deine Antwort ob JA oder NEIN.


    Wir haben das gerade aktuell in diesem Thema Bilder Räder BMW 3er G20 - Fotos Felge Rad Reifen Kombinationen diskutiert. Schau da mal auf den letzten Seiten da ist alles zu finden inklusive Screenshots.

    Das gilt für sämtliche Fahrzeuge. Das hat nicht mit G20/G21 zu tun, obwohl das hier das Thema ist.

    Was in den Fahrzeugpapieren geschrieben steht, gilt ;)

    BMW G20 LCI 318i M Sport

    3 Mal editiert, zuletzt von M-G21 ()

  • Ganz einfach NEIN.

    Es gilt die Massse der Hinterachse und der Traglastindex der Reifen.

    Passt das nicht zueinander, ist es nicht erlaubt.


    Aber lies Dir mal das verlinkte Thema durch. Die letzten 3-5 Seiten reichen.

  • Bei der Stützlast muss du nur aufpassen, dass du zB nicht zu schwere Fahrräder transportierst oder eben ein Anhänger der über die erlaubte 1.800t (O.1) hinausgeht.


    In deinem Fall hast du jetzt bereits 1225kg an der HA und mit Anhänger würden 110kg dazukommen -> du darfst also mit deinen 20er gar kein Anhänger ziehen.


    M-G21 hier ein gutes Beispiel wo in den Unterlagen nicht mal der Punkt mit kein AHK Betrieb mit 20er möglich vorkommt. Wie im anderen Thread diskutiert ist es echt unsauber von BMW gelöst und man kann man Ende unnötige Diskussionen bekommen.

  • Alles klar, verstanden.


    was sagst Du zu dem Punkt mit den 15%?

    92/23/EWG Anh. IV, Punkt 3.7.3 (Reifen)


    Laut dem wäre ich ja wieder drin.

    Werde morgen mal den TÜV damit drangsalieren.


    Gruß


    EDIT: Sehe gerade, hast Du schon beantwortet. Danke


    EDIT 1: Habe mal das Dokument hochgeladen womit ich zum TÜV marschiere, Seite 1 und 74 sind in dem Fall interessant.

  • Ganz genau da gibt es immer die Diskussion was greift StVO oder die EU Verordnung.

    Aber wenn wir wieder in der Realität ankommen sieht es ja so, dass man nie auf die Idee kommt die Achslasten zu vergleichen. Bei einer Kontrolle wird eher auf die Sicherung der Ladung geachtet.

    Beim TUV wird auch nie auf die Achslast Rücksicht genommen, wenn nicht explizit der Vermerk im Schein steht und zur Not hast du die Verordnung dabei und die meisten TUV Prüfer winken es durch.

  • Brauche mal eine Entscheidungshilfe.

    Möchte im Frühjahr auf die 795m für meinen im November zu liefernden G20 gehen.

    Diese Entscheidung habe ich jetzt getroffen :)

    So, sie sind bestellt und kommen bald.

    Da BMW und wir im anderen Thema festgestellt haben das auch der AHK Betrieb mit den 20“ an meinem G20 möglich ist, stand dem nix mehr im Wege.


    Nur warte ich jetzt neben dem Auto nun noch auf die Räder . ||


    Eigentor würde ich mal sagen :saint: Aber egal, wie war das mit der Vorfreude ;) Vorfreude verdoppelt :D