anschließende Einbrennen bei
hohen Temperaturen. Das kann unter Umständen das Materialgefüge schädigen. Und auch das kann der Prüfer der Felge nicht ansehen.
es gab mal ein Bericht von einem Beschichter und da war es ganz einfach, zumindest bei provokanten Farben. Der Prüfer hatte schnell nachgeschaut und wenn die Felge nie in der Farbe ausgeliefert wurde und es nach pulvern aussieht, die Felgen nicht abgenommen oder eben HU erteilt.
Man darf die laut Vorschrift nicht Wärme behandeln und damit muss er Nix mehr beweisen.
Hier mal was von Lavella
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