Dass aufgrund der notwendigen Einzelabnahme nicht relevant ist, ob mein BMW Modell in dem Gutachten aufgelistet ist.
Ja es hilft natürlich aber der Prüfer muss dann halt gucken ob es bereits die Kombi von anderen Hersteller auf dem Wagen drauf waren.
Wir reden jetzt über Praxis und nicht Theorie 😉 … wo der Prüfer sagen kann, die Kombi ist so nicht zulässig obwohl es kein technischen Hintergrund dafür gibt und er einfach keine Lust hat