Solange die Reifenkombination so im Gutachten drinnen steht für dein Fahrzeug alles gut, wenn nicht dann brauchst du ein Vergleichsgutachten
Wie sieht es der Prüfer eigentlich, wenn die andere Kombi zwar drin steht, aber nur für ein anderes Fzg? Das reicht doch für ne Einzelabnahme?