Das ist nicht richtig . Wenn die Höchsgeschwindigkeit höher als die Reifenhöchstgeschwindigkeit ist MUSS ein Aufkleber sein ( zb 210 ) sonst mach die Rennleitung Ärger.
Jetzt hast du mich kurz aus dem Konzept gebracht und ich dachte schon, dass ich hier gefährliches Halbwissen verbreite. ABER StVZO §36:
ZitatAlles anzeigen[...] Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Dauer der Verwendung der Reifen
a) an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b)durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2.diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.