Und ich rate davon immer ab, weil man das Heft völlig aus der Hand gibt. Und ich kann genau sagen, dass sich die Werkstatt nicht mit der Versicherung herumreißt, wenn die dann hier und da mal etwas kürzen. Und dann darf man sich selbst wegen der Krümel mit der Versicherung balgen.
Ganz klarer Tipp: wenn die Schuldfrage klar ist, auf jeden Fall den Anwalt des eigenen Vertrauens einschalten. Dabei würde ich mich auch nicht auf die Werkstatt verlassen, denn deren Anwalt ist dann zuerst der Werkstatt verpflichtet, weil er von denen die Aufträge bekommt, und erst in zweiter Linie dem Mandanten. Im Übrigen sind an sich derartige Geschäfte zwischen Werkstätten und deren Anwälten zwar üblich, aber berufsrechtlich unzulässig.
Am Rande erwähnt: Der Leasingnehmer ist der Halter des Fahrzeugs. Der Fahrer, der ja nicht immer der Leasingnehmer ist, ist der Besitzer. Der Leasinggeber ist "nur" der Eigentümer.