Unfallauto an mich verkauft, obwohl gesagt wurde unfallfrei

  • Entscheidend wird sein, wie der Kaufvertag vor Gericht gewertet wird. Da wohl leider keine Auskunft über die Unfallfreiheit bzw. Hinweis zu einem Unfall eingetragen wurde, kann es vor Gericht ausgehen wie das "Hornberger Schießen". Ich rate jedem bei Gebrauchtwagenkauf darauf zu achten, dass ein entsprechender Hinweis in den Vertrag kommt.


    In dem aktuellen Fall würde ich, wie bereits geschrieben, auf einen versteckten Sachmangel setzen, ob das zum Ziel führt ist fraglich.

    Der "Hinterhofhändler" kann argumentieren, dass der Wagen im Vergleich viel günstiger war und im Vertrag keine Unfallfreiheit garantiert wurde. Wenn G20_330i_Burble durch den Vorbesitzer entsprechende Unterlagen beschaffen kann ist das hilfreich, schön wäre, dass in den Unterlagen ein direkter Zusammenhang zum Verkäufer ermittelt werden kann. Aber so wie es beschrieben wurde klappt dies nicht.


    Bei meinem aktuellen Rechtsstreit gegen einen Waschanlagenbetreiber habe ich sogar den Sachverständigen auf meiner Seite aber wer Recht hat bekommt nicht immer Recht.....

    im Zweifel kann eine außergerichtliche Einigung in Form eine Teilrückerstattung des Kaufpreises weitere Gerichtsrisiken vermeiden. Dazu würde ich einen neutralen KFZ-Sachverständigen damit beauftragen das Fahrzeug zu bewerten ob die Reparatur vernünftig erfolgt ist und was der Wagen noch an Wert besitzt. Dieser Wert, abzüglich der Sachverständigenkosten muß dann dem Kaufpreis gegenüber gestellt werden, das Delta zahlt der Verkäufer dann zurück. Aber bitte - alles schriftlich festhalten. Sollte es sich um einen "was isch letzte Praisch"-Händler handeln habe ich meine größten Bedenken. Diese Herr*innen sind extrem hartnäckig und uneinsichtig, dort würde ich im Leben kein Auto kaufen.

    G20_330i_Burble ich drück dir jedenfalls fest die Daumen.

    Gruß Matthias

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  • Nachtrag


    Meine Schwägerin :w0040: hat sich auch mal bei solch einem Händler ein fragwürdiges Auto gekauft. Habe ihr dabei geholfen. Als der sich stur stellte drohte ich ihm mit der Steuerfahndung und siehe da, man konnte sofort mit ihm reden :m0038:

    Gruß Matthias

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  • Wie oben angedeutet, ist generell bei einem Gebrauchtwagenkauf von Unfallfreiheit ausgehen ausser dies wurde kategorisch verneint. Ich würde einen Anwalt nehmen, und noch dazu eine Aufwandsentschädigung holen.


    Das ist seitens Händler pure Absicht, ich verstehe nicht warum man da noch auf ein Kompromiss zuarbeiten sollte.

  • ....

    Das ist seitens Händler pure Absicht, ich verstehe nicht warum man da noch auf ein Kompromiss zuarbeiten sollte.

    Ganz einfach, weil nicht jeder eine Rechtschutzversicherung hat und ein Gerichtsverfahren, wenn es zum Vergleich oder im schlimmsten Fall der Fall verloren wird, teuer wird.

    Wer eine vernünftige Rechtschutzversicherung hat, sollte selbstredend keinen Vergleich anstreben. Für mich ist nicht nachvollziehbar wie man in der heutigen Gutmenschenzeit kein Rechtsschutz haben kann.....

    Gruß Matthias

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  • Da stand auch drin das Kratzer und Beulen sowie Nachlackierungen vorhanden sein können


    deswegen. Anscheinend wurde ja absichtlich im Kaufvertrag schwammig formuliert, um dann auf der vermeintlich sicheren Seite zu sein.


    jedenfalls denke ich mir halt, warum muss es ein Rechtsstreit werden? Kunde will ein Auto mit dem er zufrieden ist, also soll er’s doch bekommen. Dass der Händler das Geld einfach zurücküberweist glaube ich halt nicht, obwohl ich den Herren nicht kenne.

  • Da stand auch drin das Kratzer und Beulen sowie Nachlackierungen vorhanden sein können


    deswegen. Anscheinend wurde ja absichtlich im Kaufvertrag schwammig formuliert, um dann auf der vermeintlich sicheren Seite zu sein.


    jedenfalls denke ich mir halt, warum muss es ein Rechtsstreit werden? Kunde will ein Auto mit dem er zufrieden ist, also soll er’s doch bekommen. Dass der Händler das Geld einfach zurücküberweist glaube ich halt nicht, obwohl ich den Herren nicht kenne.

    So siehts aus. Ein BMW-Händler kann sich so etwas nicht erlauben aber ein 10-20 Auto Hinterhof K-Treiber schon....

    Gruß Matthias

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  • Trotzdem sollte dann “nicht unfallfrei” drin stehen. Kratzer, Beulen und Nachlackierungen können auch das Resultat eines Bagatellschadens sein.


    Davon abgesehen sollte jeder der ein 40k Auto kuft, 1-2k aif der hohen Kante haben um einen Anwalt ein Drohschreiben verfassen zu lassen. Ein Verfahren an sich ist per se nicht zielführend, es geht ja erstmal nur um Säbelrasseln.

  • Da stand auch drin das Kratzer und Beulen sowie Nachlackierungen vorhanden sein können


    Steht in BMW Kaufverträgen bei Gebrauchten auch drin, auch in Niederlassungen, hatte diesen Passus mal gelesen beim Kauf und streichen lassen, das Auto war 1,5 Jahre alt.

    „Ein Auto ist erst dann schnell genug wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen.“




    01/2020 340i

  • denke das wird ein laaanger Prozess.

    Mein Felgenthema hat auch schon 1,5 Jahre gefeiert :evil:

    Gruß Matthias

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