Unfallauto an mich verkauft, obwohl gesagt wurde unfallfrei

  • Hallo zusammen,


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Bin total am verzweifeln.

    Ich habe letztes Jahr November ein Jahreswagen mit 4200 Kilometern gekauft Baujahr 04/2019. Laut Händler (eher No-Name als kein BMW Händler) unfallfrei. Probefahrt war soweit gut und beim TÜV selbst haben wir gemeinsam einen neuen TÜV gemacht und die lackdichte überall gemessen (hat alles gepasst). So hatte ich keine bedenken und haben eine entsprechende Anzahlung + Finanzierung + Garantieverlängerung abgeschlossen.

    Im Kaufvertrag selbst steht weder das das Fahrzeug einen Unfall hatte noch das es unfallfrei ist. Es stehen einige Klauseln, die einfach per copy und paste hinzugefügt wurden. Unter anderem auch das durch die hohe Laufleistung etc zu Beeinträchtigungen führen kann. Und das das mündliche nicht zum Vertragsbestandteil zählt also wie gesagt einfach Copy und Paste Sachen aufgezählt die für mein Auto nicht passen. Da stand auch drin das Kratzer und Beulen sowie Nachlackierungen vorhanden sein können usw.


    Gestern war ich bei meinem ersten Kundendienst - ein kleines Problemchen ist mir aufgefallen das es manchmal auf der Beifahrerseite "knackt" - unregelmäßig auch Richtung Lenkradspange (das silberne Metall/Plastik am Lenkrad(

    Heute hat mir BMW erzählt das die unter der Unterverkleidung vom Fahrzeug ein Teil gesehen haben, dass nicht zum Fahrzeug gehört. Zudem haben sie gesehen, dass das Fahrzeug wohl einen größeren Unfall erlitten hat.


    Die Verzweiflung kam hoch - im Vertrag steht nicht das das Fahrzeug ein Unfall hatte. So bekomme ich von BMW keine Werksgarantie mehr und meine Garantieverlängerung über eine Zusatzversicherung wird wahrscheinlich auch flöten gehen.

    Welche Schritte kann ich nun einleiten? Hätte ich zuvor gewusst, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei wäre, würde ich das Fahrzeug nicht kaufen!

    Ich würde versuchen am Freitag den Händler zu kontaktieren. Mein Ziel ist es das des Vertrag Rückabgewicklt wird und ich das Fahrzeug zurück gebe die Finanzierung abgelöst wird ich mein Geld von der Garantieverlängerung erhalte ...


    Mein erster Schritt wäre am Freitag den Händler zu kontaktieren und mit der Sachlage anzukommen und mir seinen Vorschlag anhöre. Bei einer Eskalation würde ich mit einem Anwalt drohen.

    Zweiter Schritt wäre tatsächlich einen Anwalt zu holen. Nun bin ich ein kompletter laie, habe keinen Rechtsschutz und weiß garnicht an wen ich much wenden könnte. Heißen die Anwälte Verkehrsschutz Anwälte ? Oder gibt es hier einen Begriff mit dem ich recherchieren kann?

    Was würde der Anwalt anschließend tun? Habe ich überhaupt eine Chance zu gewinnen? Was passiert , wenn der Händler sagt das ich selber den Unfall gemacht haben sollte ?..

    Es geht um 40500 Euro..


    BMW dokumentiert das ganze auch anhand von Bildern..


    Ihr merkt ich bin am verzweifeln bitte helft mir.

  • Schließe eine Verkehrsrechtschutzversicherung ohne Wartezeit ab. Die ARAG bietet sowas an. Dann nimm dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und lass das einen Profi machen.

    G21 330d Luxury Line Bj. 06/2020, Dravitgrau Metallic, Leder Merino Tartufo, Dekorleisten: Eiche offenporig, Sommerräder: 18’‘ LMR Vielspeiche Bicolor, Michelin PS4 ZP, RFT, Softwarestand 11/2022.27

  • Schließe eine Verkehrsrechtschutzversicherung ohne Wartezeit ab. Die ARAG bietet sowas an. Dann nimm dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und lass das einen Profi machen.

    Da der Schaden vor Abschluss der Versicherung eingetreten ist, ist es trotzdem gut möglich, dass diese die Deckung ablehnt.

    Aber es schadet ohnehin nicht sowas zu haben.

  • Was heisst denn "eher No-Name als kein BMW Händler"? War also kein BMW Händler?!


    Meine Schwägerin hatte so ein ähnliches Problem mal. War ein BMW Händler und der Verkäufer hat glatt gelogen. Er wusste, dass das Auto einen Schaden von mehr als 15.000 € hatte. Hat aber unfallfrei angegeben und mehrfach bestätigt. Sogar später noch als ein anderer BMW Händler es festgestellt hatte.


    Letztlich ging es über einen Anwalt und der Kauf konnte rückgängig gemacht werden.


    Ich drücke dir die Daumen.

  • Da der Schaden vor Abschluss der Versicherung eingetreten ist, ist es trotzdem gut möglich, dass diese die Deckung ablehnt.

    Aber es schadet ohnehin nicht sowas zu haben.

    Schon möglich. Einen Anwalt würde ich mir in einem solchen Fall aber trotzdem nehmen. Ohne wird es vermutlich nicht gehen.

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  • Ich denke die Rechtsschutz hilft nicht mehr da zu spät.

    Kann auch sein, dass es ein Vertragsrecht Anwalt tut.

    Jedoch klingt der Plan mit dem Verkäufer zuerst kontakt aufzunehmen sehr vernünftig.

    Lass dir aber alles schriftlich geben!
    Mir ist letztes Jahr auch oft die Hutschnur mit meinem Händler gerissen, zwar nicht so ein extremes Thema wie hier aber trotzdem.

    Bleib erstmal Sachlich, verlange die Rückabwicklung und wenn sie sich quer stellen nimmst du dir einen Anwalt.

    Falls es dazu kommt wird der Anwalt erst einmal eine außergerichtliche Einigung anstreben welche auf die Rückabwicklung hinauslaufen würde.

    Wenn das nicht klappt wirst du vor Gericht gehen müssen. Aber mach dir nicht zu viele Gedanken zu dem jetzigen Zeitpunkt.

    Eins nach dem Anderen.


    Das wird schon :)

    330i xDrive Touring

    MHD Black, BimmerLink, BimmerCode und auch tools dessen Namen hier nicht genannt werden dürfen vorhanden in Berlin.

  • DAnke für die Worte.. ich hoffe es..

  • ch denke die Rechtsschutz hilft nicht mehr da zu spät.


    Verkehrsrechtsschutz Sofort

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    Lt. Internet kannst du bei der ARAG bis zu 3 Monate rückwirkend abschließen. Da dein Kauf länger zurück liegt hilft dir das nicht mehr.

    Aber ich kann jedem Verkehrsteilnehmer nur dazu raten sowas im Versicherungsordner zu haben, Anwälte, Gutachter und Gerichte sind nicht wirklich billig.....

    Aktuelle Fahrzeuge: BMW G20 330i xdrive, BMW G20 318i, Mazda MX5 184, Quad Kymco, Honda CBF
    Bisherige Fahrzeuge: Opel Rekord, Opel Ascona, Opel Commodore, 2 x Opel Kadett GSI, Opel Vectra, Audi A4, Tojota RAV4, BMW 320i, BMW 318i Cabrio (E36), BMW 325 Cabrio, BMW 325, BMW 320 d, BMW 525d, BMW x1, VW Polo GTi.

  • Erstmal muss man wohl festhalten, dass ganz objektiv im Kaufvertrag keine Unfallfreiheit als Eigenschaft zugesagt wurde - sehr schlecht für Dich. Von daher gibt es überhaupt nur zwei "Angriffs"punkte Deinerseits. Einer ist, dass Du als Laie davon ausgegangen bist, dass der Wagen unfallfrei ist (sofern nicht anders angegeben) und der Händler auf einen anderen Umstand hinweise hätte müssen. Der Zweite ist, dass er Dir die Unfallfreiheit mündlich zugesagt hat. Beide Punkte sind äußerst labil in ihrer Argumentationsweise. Was Dir helfen könnte wäre, wenn der Preis vom Wagen, im Verhältnis zu unfallfreien Fahrzeugen, ähnlich hoch war. Wenn der Wagen aber deutlich billiger war als der eigentliche (unfallfreie) Marktwert, dann kann der Händler erstens einfach behaupten, er hätte nie gesagt, dass er unfallfrei ist und dieses Argument untermauern damit, dass der Preis ja deutlich unter Marktwert war und im Rahmen der Preisverhandlung natürlich der Unfall auch besprochen wurde - und er aus dem selben Grund die Unfallfreiheit im Kaufvertrag nicht erwähnt hat.


    So leid es mir für Dich tut, aber der Händler ist hier am deutlich längeren Hebel. Wenn er Dir nicht gerade entgegenkommt (oder Du wichtige Details nicht erwähnt hast), dann würde ich Deine Chancen auf Wandlung nahe Null sehen. Das verbucht man meistens unter Lehrgeld und weiß es beim nächsten Mal besser. Jenachdem ob der Händler auch ein großer Händler mit mehrere Filialen oder ein Fähnchenhändler ist, stehen Deine Chancen bei Ersterem natürlich minimal besser.


    Du solltest vielleicht bei dem Händler, der den Schaden entdeckt hat, herausfinden, ob der Schaden wenigstens sachgerecht repariert wurde. Wenn ja, dann ist es ja halt so schlimm - auch unfallfreie Gebrauchtwagen knacken, teilweise sogar ab Werk. Wenn nicht, wäre das vielleicht nochmal ein Punkt, dass Du beim Händler zwar nicht das Thema Unfallfreiheit angreifst, sondern die nicht fachgerechte (und damit nicht sichere oder schlimmer nicht TÜV-fähige) Reparatur. Aber scheinbar hat der Wagen ja neuen TÜV bekommen, daraus würde ich dann auch fast ableiten, dass es eine fachgerechte Reparatur war.


    Vermutlich wirst Du am Ende damit leben müssen und hast Erfahrung für den nächsten Kauf gesammelt. Nur wegen einem Unfall würde ich übrigens nicht graue Haare bekommen - außer eben er wurde nicht fachgerecht repariert. Jetzt aktuell wäre ja auch noch kein finanzieller Schaden entstanden. Der entsteht dann erst beim Wiederverkauf durch Dich, indem Du rechtlich nämlich den Unfall jetzt angeben muss, denn Du weißt jetzt davon.

    M340i xDrive Touring 48V-MHEV (Produktion 07.2021), Softwarestand: 11/2023.50 - Abgegeben 08/2024