Klingt für mich sehr merkwürdig. Bei einem Schaden an meinem Auto wurden die Werkstattkosten übernommen und der (vom Gutachter) ermittelte Wertverlust ebenfalls überwiesen. Sofern der Leasingnehmer bei Rücknahme eine Wertminderung in Rechnung stellt, sollte diese nicht höher sein, als vom Gutachter festgelegt - ansonsten auf jeden Fall dagegen vorgehen. Klar, die Versicherung überweist nicht bei Leasingrückgabe die Wertminderung an den Leasingnehmer - mit Letzterem hat sie ja überhaupt nichts zu tun. Aber im Schadensfall sollte die Wertminderung an den Versicherungsnehmer überwiesen werden - der sie dann eben zur Seite legen kann für die Rückgabe.
Naja, wenn mir als Leasingnehmer die Wertminderung bei Rückgabe des Fahrzeuges in Rechnung gestellt wird, hätte ich schon erwartet, dass mir die Versicherung den Betrag überweist. So war es zumindest bei einem Haftpflichtschaden mit Fremdverschulden, den ich bei einem früheren Fahrzeug hatte. Ein Jahr nach dem Schaden habe ich das Fahrzeug zurückgeben und die Leasinggesellschaft hat mir einen Wertverlust berechnet. Daraufhin habe die die gegnerische Versicherung angeschrieben und ich hatte den Betrag für den Wertverlust innerhalb von 3 Tagen auf dem Konto.
Meine Vollkaskoversicherung (HUK24) hat trotz GAP abgewunken. Auf der Reparaturrechnung war auch kein Wertverlust ausgewiesen. Es war auch kein Gutachter beauftragt, sondern es gab einen Kostenvoranschlag vom Betrieb, bei dem die Reparatur durchgeführt wurde. Dieses war ein von der HUK empfohlener Karrosseriebetrieb, bei dem auch der örtliche BMW Händler seine Karosserie- und Lackierarbeiten durchführen lässt.
Sollte ich nochmal einen Vollkaskoschaden haben (hoffentlich nicht…) werde ich explizit darauf hinweisen, dass sie einen Wertverlust mit auf die Rechnung setzen.