Leasingrückgabe: was fällt unter normalen Gebrauchsspuren?

  • Klingt für mich sehr merkwürdig. Bei einem Schaden an meinem Auto wurden die Werkstattkosten übernommen und der (vom Gutachter) ermittelte Wertverlust ebenfalls überwiesen. Sofern der Leasingnehmer bei Rücknahme eine Wertminderung in Rechnung stellt, sollte diese nicht höher sein, als vom Gutachter festgelegt - ansonsten auf jeden Fall dagegen vorgehen. Klar, die Versicherung überweist nicht bei Leasingrückgabe die Wertminderung an den Leasingnehmer - mit Letzterem hat sie ja überhaupt nichts zu tun. Aber im Schadensfall sollte die Wertminderung an den Versicherungsnehmer überwiesen werden - der sie dann eben zur Seite legen kann für die Rückgabe.

    Naja, wenn mir als Leasingnehmer die Wertminderung bei Rückgabe des Fahrzeuges in Rechnung gestellt wird, hätte ich schon erwartet, dass mir die Versicherung den Betrag überweist. So war es zumindest bei einem Haftpflichtschaden mit Fremdverschulden, den ich bei einem früheren Fahrzeug hatte. Ein Jahr nach dem Schaden habe ich das Fahrzeug zurückgeben und die Leasinggesellschaft hat mir einen Wertverlust berechnet. Daraufhin habe die die gegnerische Versicherung angeschrieben und ich hatte den Betrag für den Wertverlust innerhalb von 3 Tagen auf dem Konto.


    Meine Vollkaskoversicherung (HUK24) hat trotz GAP abgewunken. Auf der Reparaturrechnung war auch kein Wertverlust ausgewiesen. Es war auch kein Gutachter beauftragt, sondern es gab einen Kostenvoranschlag vom Betrieb, bei dem die Reparatur durchgeführt wurde. Dieses war ein von der HUK empfohlener Karrosseriebetrieb, bei dem auch der örtliche BMW Händler seine Karosserie- und Lackierarbeiten durchführen lässt.

    Sollte ich nochmal einen Vollkaskoschaden haben (hoffentlich nicht…) werde ich explizit darauf hinweisen, dass sie einen Wertverlust mit auf die Rechnung setzen.

    G21 330d Luxury Line Bj. 06/2020, Dravitgrau Metallic, Leder Merino Tartufo, Dekorleisten: Eiche offenporig, Sommerräder: 18’‘ LMR Vielspeiche Bicolor, Michelin PS4 ZP, RFT, Softwarestand 11/2022.27

  • Sollte ich nochmal einen Vollkaskoschaden haben (hoffentlich nicht…) werde ich explizit darauf hinweisen, dass sie einen Wertverlust mit auf die Rechnung setzen.

    Gutachten machen (lassen). Darin wird der Wertverlust in aller Regel mit ausgewiesen.

    M340i xDrive Touring 48V-MHEV (Produktion 07.2021), Softwarestand: 11/2023.50 - Abgegeben 08/2024

  • Man hat übrigens bei fremdverschuldeten Schäden Anspruch auf einen eigenen Anwalt und freie Gutachterwahl.

    Ich mache das inzwischen immer so.

    Denn der Gutachter und der Anwalt klären dann auch die Wertminderung mit der gegnerischen Versicherung und eurer Bank bzw. dem Leasinggeber.


    Mir sind leider schon öfters Menschen ins Heck oder die Seite gefahren.

    Deswegen gebe ich das Mandat direkt ab und kümmere mich dann selbst nicht mehr darum.

    Der Anwalt schickt dann auch das Gutachten an eure Werkstatt und dann könnt ihr den Reparaturtermin ausmachen und kommerzielles und organisatorisches machen dann Werkstatt, Anwalt/Gutachter und Versicherungen untereinander aus.


    Selbst Zeit mit sowas würde ich nie mehr verschwenden.

  • Die GAP Deckung tritt im Fall des Totalschadens bzw. -verlusts ein und hat nix mit dem Wertverlust bei Teilschäden zu tun.


    Normal sollte der Wertverlust tatsächlich direkt an den Leasinggeber gezahlt werden. Somit hat man am Ende nix mehr damit zu tun.


    Bekommt man ihn vom Versicherer, sollte man das Geld auf die Seite legen.

    so iss dat!


    UND man zahlt ja auch nicht den Wertverlust, sondern einen merkantilen Minderwert von in Höhe von 10% des Reparaturwerts.


    Edit: eine GAP Versicherung ist im BMW Leasing bereits enthalten. dies ist geregelt unter dem Punkt LEASING EXTRA

  • so iss dat!


    UND man zahlt ja auch nicht den Wertverlust, sondern einen merkantilen Minderwert von in Höhe von 10% des Reparaturwerts.


    Edit: eine GAP Versicherung ist im BMW Leasing bereits enthalten. dies ist geregelt unter dem Punkt LEASING EXTRA


    Stimmt! Aber die gilt nur, wenn man danach auch weiter einen BMW nimmt. Will man das Geld und eine andere Marke, braucht man die Deckung über einen Versicherer.

  • GAP Versicherung ist in den BMWunterlagen genannt und beim Versicherer auch für die Leasing Zeit inkludiert.

    Hab da gestern mal beim Versicherer angerufen, um nachzufragen wie lange: ist für die komplette Vertragszeit abgeschlossen und kostet umgerechnet ca. 20€ mehr als ohne.

    Gruß Lothar
    BMW was sonst, seit über 45 Jahren :thumbsup:

    E30(320i/323i) E34 (520i) E46 (328ci) G20 (330i)

  • Ich habe eine GAP Deckung und trotzdem hat die HUK die Übernahme des Wertverlustes bei Fahrzeugrückgabe auf Nachfrage explizit ausgeschlossen.

    Also bei mir musste ich bei Rückgabe die 400€ an die Bank zahlen. Der Unfall, unverschuldet, war aber direkt im ersten Jahr. Die im Gutachten genannten 400€ habe ich von der gegnerischen Versicherung bekommen. Somit habe ich es theoretisch nicht selbst bezahlt.


    Ich habe aber schon die wildesten Geschichten bzgl. Vandalismus gehört. Da hat man Spaß mit den Versicherern.

  • Da ich meinen jetzt bald zurückgeben werde bin ich mal gespannt was alles auf mich zukommt. Habe mich Leasing so noch keine Erfahrung gemacht.

    Lustig finde ich es ja, dass sie das Auto mit der Bereifung haben wollen, mit der es ausgeliefert wurde - und das waren Sommerreifen. Man muss also auch im Winter dort mit Sommerreifen hinfahren. Oder halt mit Winterreifen und dann ... BMW schenken. Das leuchtet mir irgendwie nicht ein und der Typ am Telefon konnte es mir auch nicht erklären, außer, dass BMW halt immer mit Sommerreifen ausliefert. Egal welche Jahreszeit. Winterreifen kann man dann dazu kaufen usw.

    Sowas dämliches hab ich selten erlebt.