Bzgl deinem Beitrag, ich schreibe mal hier, hier passt das besser hin..
"Das mögen die so schreiben. Wenn die sich bei einer 235/40 R 18 Bereifung (im Winter) rundrum gegenüber einer freigegebenen 225/45 R 18 Bereifung auf den Standpunkt stellen, man hätte damit das VTG beschädigt, dann bin ich auf die technische Begründung dafür gespannt. Die Tatsache alleine, dass eine Bereifung von BMW nicht freigegeben ist, bedeutet ja noch lange nicht, dass die einfach so sämtliche Gewährleistungsansprüche abweisen können."
Mir wurde es von BMW so erklärt, dass bei jeglichen RR- Kombis die nicht im COC stehen und somit von BMW zugelassen sind, alle Ansprüche auf Gewährleistungen, die aus diesem Grund entstanden sind entfallen, dies sei so auch in Ihrem Kleingedruckten aufgeführt..
BMW setzt das laut Außendienst gleich mit Anbau nicht zulässiger Teile z.B. am Motor etc...
Die sagen einfach was auch rechtens ist, seitens BMW gibt es die Vorgabe nur was im COC steht ist zulässig , deshalb gibts die COC Papiere ja wo die RR- Kombis aufgeführt sind..
Da wird man wenig Chancen haben, dass wenn was am VTG ist, da was zu bekommen, da BMW sagt ja, hättest du dich mal an unsere Vorgaben gehalten, hättest du jetzt kein Problem, das was du machst ist nicht zulässig und auf eigene Verantwortung, hier haste nen Kostenvoranschlag..
Musst dir mal den Ihre Bedingungen anschauen, die sind zwar ewig lang, aber da steht das drinne, genau wie das bei einem Service nicht nach Herstellervorgaben ebenfalls alle Ansprüche erlöschen bla bla etc etc.