Domstrebe G20 / G21

  • Danke. Dann versuche ich es mal mit weniger Liebe und mehr Gewalt :)

    Ja, das geht schon arg schwer und kostet Kraft, hält dafür aber richtig gut ;)

  • Die Teile sehen soweit sehr hochwertig aus und scheinen auch zu passen.

    Von ABE oder Teilegutachten natürlich keine Spur.

    Ich war heute bei Dekra und beim TÜV mit der Frage, ob man sowas eintragen lassen kann.

    Dekra hat freundlich nein gesagt, der TÜV nicht so freundlich.

    Kennt ihr eine Möglichkeit sowas legal eintragen zu lassen?

    Oder gibt es vielleicht doch irgendwo ein Teilegutachten dafür?

  • Normal ist das eintragungsfrei.


    Aber in D ist man ja schon fast ein Verbrecher wenn ein Aufkleber am Auto angebracht wird:(


    Hier aus dem heutigen Mannheimer Morgen


    Ludwigshafen. Bei einer Tuning-Kontrolle in Ludwigshafen ist am Mittwoch bei elf von 25 kontrollierten Autos die Betriebserlaubnis entzogen worden. Wie die Polizei mitteilte, haben die Beamten die Kontrollen in der Mundenheimer Straße und der Lagerhausstraße durchgeführt.

    Die Polizei teilte weiter mit, dass die Polizeidirektion Ludwigshafen ihr Autotuning-Kontrollteam vergrößert hat. Zur Verstärkung der bisher rund 20 Beamten des Kontrollteams sind am Mittwoch 20 weitere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ausgebildet worden.

  • Ludwigshafen. Bei einer Tuning-Kontrolle in Ludwigshafen ist am Mittwoch bei elf von 25 kontrollierten Autos die Betriebserlaubnis entzogen worden. Wie die Polizei mitteilte, haben die Beamten die Kontrollen in der Mundenheimer Straße und der Lagerhausstraße durchgeführt.

    Von den elf Autos stellt sich dann beim Gutachter raus, das nur bei 2 die BE wirklich erlischt, der Rest kann dann schön wieder geholt werden und die Polizei aka der Steuerzahler bleibt auf 4 stelligen Kosten für nichts und wieder nichts sitzen :)


    Zu den Domstreben, normalerweise muss das nicht eingetragen werden es sei denn sie werden fest mit dem Fahrzeug verschweißt oder sowas, hier mal ein Schreiben der Dekra:


    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

    Gerne antworten wir Ihnen:


    Im Fall einer Domstrebe ist die Frage zu klären, ob durch die Verwendung

    der Strebe "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist".

    (§19(2) StVZO)


    Dies ist nach sachverständiger Auffassung bei den im Zubehörhandel zu

    erwerbenden Domstreben in der Regel nicht der Fall (es sei denn, der

    Fz-Hersteller untersagt explizit die Verwendung von Domstreben). Daher

    ist für eine handelsübliche geschraubte Domstrebe kein Prüfzeugnis

    (ABE, Teilegutachten) erforderlich, die Notwendigkeit einer Abnahme

    ist nicht gegeben.


    Wenn durch Umbauten oder durch Schweißarbeiten an der Karosserie

    deren Strukturfestigkeit nachteilig verändert wird, kann man von der

    o.g. Gefährdung ausgehen. Eine Abnahme kann dann nur durch einen

    amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle

    für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.

    Es kommt bezüglich der Beurteilung der Zulässigkeit allerdings immer

    auf den konkreten Einzelfall an.


    Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, vor der Änderung Rücksprache beim


    Fahrzeughersteller oder mit einem "amtlich anerkannten Sachverständigen

    einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" zu halten.

  • Ich habe auch viel im Netz dazu gesucht.

    Die zitierte Dekra Antwort kann man zurückdatieren auf 2012 vermutlich von hier.

    In neun Jahren hat sich möglichweise einiges geändert.

    Es wäre schön, wenn das heute auch noch gilt.

    Also soweit ich weiß zumindest laut Gesetz, hat sich hieran nichts geändert, das Problem wird sein, dass sowas eine Ansichtssache ist und es gut sein kann, das die Blauen dich abschleppen und der Gutachter dann aber sagt ja ne das ist egal und fertig aus.


    Ich würde hier einfach mal beim TÜV oder Dekra schriftlich nachfragen, wenn du da nichts erhältst, dann auf eigenes Risiko quasi, denn auch eine Einzelabnahme, ohne ein Material oder Werkstoffgutachten kannste vergessen..


    EDIT: Ich habs aus dem 1er M Forum aber scheint ja dasselbe zu sein :thumbsup:

  • Geschraubte Streben sind Eintragungsfrei. Ich würde mal eine andere Prüfstellen fragen.

    Wenn die Streben geschweißt werden oder dein Fahrzeughersteller das untersagt, wäre das unzulässig. Beides ist nicht der Fall.