Das wäre richtig, hätte ich den Wagen ohne Garantieverlängerung gekauft. So aber hat der Wagen eine gesamte Garantiedauer von fünf Jahren ab EZ und fiele danach auch aus den üblichen Kulanzfristen. Für das Ablehnen eines entsprechenden Garantiegesuches bei einem, wie hier diskutiert, defekten Bremssattel wäre aber der Garantiegeber in der Nachweispflicht.