Danke für die Info . Habe schon an mir gezweifelt.
Lange Texte, Probleme und ellenlange Posts - pragmatische Regeln in Post 1 spielen keine Rolle
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Habe mir vorhin die H&R Spurplatten in 11 mm bestellt für meinen g20 330i. Hatte gelesen das man das nicht Eintragen lassen muss mit bmw 19 zoll felgen. Im winter fahre ich 18 zoll von bmw. Muss man die kombination auch nicht eintragen lassen?
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Solange sonst nichts weiter am Fahrwerk verändert wurde und du Scheiben mit ABE gekauft hast, stimmt das so.
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Auszug aus der ABE für die Spurplatten H & R 55664, Anhang 13 (BMW G20 / G21):
Für all diese genannten Kombinationen sind die Spurplatten eintragungsfrei; sonst stände in den Auflagen zusätzlich noch A1).
Ciao
Toscha
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Vielen Dank für die schnelle Antwort! Echt krass wie schnell hier einem geholfen wird.
Wegen runflat und traglast muss ich mir auch keine gedanken machen?
Spurvermessung oder sowas benötige ich auch nicht?
Sorry kenn mich kaum aus
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Wegen runflat und traglast muss ich mir auch keine gedanken machen?
Spurvermessung oder sowas benötige ich auch nicht?
Sorry kenn mich kaum aus
Ich habe auch 11mm Distanzscheiben drauf , Runflat habe ich auch , Spurvermessen brauchst Du nicht da alles von BMW . Geniese und fahre.
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Denjo, alles, was du da nennst, sind im entsprechenden Kontext wichtige Themen. Aber keines davon hat eine Relevanz für die Spurplatten, solange du bei den Rädern und Reifen bei den in der ABE genannten Dimensionen bleibst.
Ich selbst fahre ebenfalls die Spurplatten von H & R in 11 mm, bei der standardmäßigen 19-Zoll-Felge.
Ciao
Toscha
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Ich danke euch
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Solange sonst nichts weiter am Fahrwerk verändert wurde und du Scheiben mit ABE gekauft hast, stimmt das so.
Habe lediglich das orginale M Fahrwerk
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Ich befürchte den kann man nur noch wenige cm anheben.
genau das und dann bleibt er auch in der Stellung nicht stehen…..
keine Ahnung, wie man sowas „konstruiert“