Lange Texte, Probleme und ellenlange Posts - pragmatische Regeln in Post 1 spielen keine Rolle

  • Meiner hat noch 1 Jahr Werksgarantie und danach noch 2 Jahre Premium Selection Garantie ... und auch das werde ich verlängern so lange wie es geht, vor allem weil ich auch vorhabe das Auto länger zu fahren. Wenn du das Geld hast, dann würde ich die 3 Jahre machen.

    Das ist dann aktuell - für Neuwagen - dieser von BMW als "BMW Repair Inklusive" vermarktete Schutz? Garantie nennen sie es ja nicht, nur "Schutz".

    Wird laut deren Webseite von einer Real Garant Versicherung AG abgewickelt.


    Und bei Gebrauchten scheint es sich wiederum um eine EUROPLUS Garantie zu handeln. Hier trauen sie sich wieder, den Begriff Garantie zu erwähnen.

    An anderer Stelle liest man wiederum, dass auch für Gebrauchte das "BMW Repair Inklusive" gilt.


    Recht verwirrend...

    Ich verstehe den Unterschied zwischen den beiden "Versicherungen" nicht.

  • Hamburch ja ich hatte versehentlich 59.520€ anstatt 58.520€ gerechnet, es sind nur 14,29%.


    Gegenstand der Garantie ist die

    Funktionsfähigkeit aller mechanischen

    und elektrischen Telle des Fahrzeuges

    mit nachstehenden Ausschlüssen:

    • Auspuffsystem: Von der Garantie erfasst sind jedoch

    alle Auspuffteile, vom Auspuffkrümmer bis zum Kata-

    lysator (jeweils einschließlich).

    • Ausstattung: z. B. verchromte Teile, Zierleisten, Arm-

    auflage, Dachhimmel, Ablagefächer, Seitenverkleidung,

    Sonnenblenden, Getränkehalter, Polsterung, Diese

    beispielhafte Auflistung ist jedoch nicht abschließend.

    • Bremsen und Kupplung: Kupplungsscheibe,

    -druckplatte, Bremsbeläge, -scheiben und -trommeln,

    Einstellarbeiten der Kupplung und der Bremsen.

    • Glas/Fensterscheiben: Spiegelgläser, Glas und

    Verdeckscheiben; von der Garantie erfasst ist jedoch

    die Heckscheibe bei Ausfall des Heizungs- und

    Antennenelements.

    • Fremdteile: Teile (z.B. Zubehör, Autoradios, Navi-

    gationsgeräte), die nicht den Qualitätsstandards von.

    Originalteilen des Herstellers entsprechen.

    • Gummiteile: Gummidichtungen an Türen, Kofferraum

    und Dach; Achslager/-aufhängung, Achs- und

    Lenkungsmanschetten, Silentblöckel-buchsen,

    Motorlager (Ausnahme Hydrolager), Stabilisatorlager,

    Querlenkerlager. Diese beispielhafte Auflistung ist

    jedoch nicht abschließend.

    • Instandhaltung: Wartungs-, Inspektions- und Pflege-

    • Karosserie: Ausrichtung, Korrektur und Einstellarbeiten

    von Karosserieteilen, wie z.B. Schiebe- und Lamellen-

    -dach, Verdeck, Fahrzeugtüren, Kofferraumdeckel und

    Stoßstangen; Lackschäden und Rost an der Karosserie,

    Wasserlecks bzw. Undichtigkeiten an der Karosserie,

    wie z.B. undichte Tür-, Schiebedach- und Fenster-

    dichtungen oder Cabrio- und Faltverdecke.

    • Ruhedichtungen, wie z.B. Flach- und Papierdichtun-

    gen, die keiner Bewegungsmechanik ausgesetzt sind

    (nicht jedoch z. B. Undichtigkeiten an wasserführenden

    technischen Einrichtungen wie Kühler, Wasser-

    schläuchen, Zylinderkopfdichtung, Heizkörper oder

    der Klimaanlage).

    • Kraftstoffsystem: Verunreinigungen mi Kraftstof-

    system.

    • Räder Reifen, Felgen, Radkappen, Radschrauben,

    Spureinstellung und Auswuchten der Reifen.

    Scheinwerfer: Glas, Scheinwerfergehäuse, Leucht-

    mittel, Xenon-Brenner.

    Sonstiges: Windgeräusche, Quietsch- und Klapper-

    geräusche, Batterien.

    Elektrofahrzeuge: Hochvoltbatterie inkl. SME-Steuer-

    elektronik, SBOX (Sicherungsbox), Gehäuse, Innen-

    teile, Kühlsystem, Speicherheizung.

    • Verbrauchs- und Verschleißmittel: Stoßdämpfer

    (ausgenommen Bruch und/oder Totalausfall der

    Stoßdämpfer), Füter, Schmiermittel, Frostschutzmittel,

    Betriebsstoffe, Zündkerzen und Glühstifte, Scheiben-

    wischerblätter, Schrauben, Mutter, Unterlegscheiben

    - es sei denn, der Austausch erfolgt in Verbindung mit

    der Reparatur eines gedeckten Teiles und ist technisch

    erforderlich. Diese beispielhafte Auflistung ist jedoch

    nicht abschließend.

    • Auffüllen, Nachfüllen und Umrüsten der Klimaanlage,

    es sei denn, die Befüllung erfolgt mi Zusammenhang

    mit einer ersatzpflichtigen Reparatur.

    • Verschleiß: Hierunter fallen alle Teile, die im Rahmen

    der Wartungs- bzw. Servicearbeiten regelmäßig

    geprüft bzw. getauscht oder emeuert werden, z.B.

    Luftfilter, Ölfilter, Zündkerzen, Keilriemen, Keilrippen-

    riemen, Zahnnemen.

    • Verdeck: Verdeckstoff von Cabrio- oder Faltverdecken

    • Mobilteile von Freisprecheinrichtungen und Telefon-

    anlagen.

    • Serienmäßiges Zubehör z. B. Wagenheber, Feuer-

    löscher, Wamdreieck, Verbandskasten, Werkzeugsatz.


    Nicht von der Garantie gedeckt sind ferner

    folgende Schäden:

    • Folgeschäden:

    - Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit

    sie nicht ni unmittelbarem Zusammenhang mit dem

    garantiepflichtigen Schaden anfallen.

    - Kosten für die Bergung und Verwahrung des Fahr-

    zeuges (z.B. Abstellgebühren, Mietwagenkosten,

    Frachtkosten, Abschleppkosten uรพ.).

    - Ein Schaden an einem nicht von der Garantie

    abgedeckten Bauteil, der durch einen Schaden an

    einem von der Garantie abgedeckten Bauteil

    verursacht wurde.

    - Ein Schaden an einem Bauteil, das von der Garantie

    abgedeckt ist, verursacht durch einen Schaden an

    einem Bauteil, das nicht von der Garantie erfasst ist.

    • Durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel,

    Blitzschlag, Erdbeben oder Uberschwemmung sowie

    durch Brand, Verschmorung oder Explosion.

    • Durch Fremdeinwirkung entstandene Schäden,

    wie z. B. Marderschäden.

    • Durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere

    Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahmung,

    sonstigehoheitlicheEingriffeoderdurchKernenergie.

    • Durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen mit

    mechanischer Gewalt plötzlich einwirkendes Ereignis.

    • Durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung,

    insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub

    oder Unterschlagung.

    • Die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren

    als den vom Hersteller festgesetzten Achs- oder

    Anhängerlasten ausgesetzt wurde, es sei denn, dieser

    Fehlgebrauch war für den Schaden nicht ursächlich.

    Durch Verwendung ungeeigneter Schmier- und

    Betriebsstoffe, es sei denn, dieser Fehlgebrauch war für den Schaden nicht ursächlich.

    Die vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten

    herbeigeführt worden sind.

    Durch die Verwendung eines erkennbar reparatur-

    bedürftigen Teiles, es sei denn, dass der Schaden mit

    der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in

    Zusammenhang steht oder dass das Teil zur Zeit des

    Schadenseintritts von einem hierfür ausgebildeten

    Fachmann wenigstens behelfsmäßig repariert war.

    Die dadurch entstanden sind, dass das Kraftfahrzeug

    technisch verändert wurde (z. B. durch Tuning, Fahr-

    werkumbau), es sei denn, diese Veränderung war für

    den Schaden nicht ursächlich.

    Die dadurch entstanden sind, dass das Fahrzeug bei

    Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder bei den

    dazugehörigen Ubungsfahrten verwendet wurde, es

    sei denn, dieser Fehlgebrauch war für den Schaden

    nicht ursächlich.

  • Wichtig wäre auch ob es wie bei PS oder Europlus:


    • 100% Lohnkostenübernahme und 100% Materialkostenübernahme bis 100.000 km Gesamtlaufleistung bei der EUROPlus Gebrauchtwagengarantie. Danach übernehmen wir:
      • bis 120.000 km: 90%
      • bis 140.000 km: 80%
      • bis 160.000 km: 70%
      • bis 180.000 km: 60%
      • über 180.000 km: 50%


  • Wichtig wäre auch ob es wie bei PS oder Europlus:


    • 100% Lohnkostenübernahme und 100% Materialkostenübernahme bis 100.000 km Gesamtlaufleistung bei der EUROPlus Gebrauchtwagengarantie. Danach übernehmen wir:
      • bis 120.000 km: 90%
      • bis 140.000 km: 80%
      • bis 160.000 km: 70%
      • bis 180.000 km: 60%
      • über 180.000 km: 50%


    Ja, genau so.

    für mich erschließt sich nicht ganz in welchem Fall die Versicherung überhaupt zahlt? Selbst wenn etwas aufgrund einer SCHRAUBE kaputt geht ist es nicht abgedeckt weil Schrauben ja nicht in der Garantie sind und folgeschäden eh nicht. Also prinzipiell mal alles mit nem Gewinde 😂?


    anderes Thema:

    Es steht dort ausgeschlossen sind Teile z.B. „Ausstattung“

    Also auch Radarsensoren? Sind ja Teil von DAP

  • BMW Premium Selection Garantie vs. Europlus Garantie


    Kuckmal hier -> https://www.bmw.de/de/topics/neuwagen/gewaehrleistung.html


    Ich glaube da kommst nicht drum rum, die beiden PDFs (jeweils 4 Seiten) der Garantiebedingungen durchzulesen und zu vergleichen.

  • Ich frage mich halt, warum macht es BMW so kompliziert und bietet dann sogar gleich zwei unterschiedliche "Garantieverlängerungen" an, bei denen man aber trotzdem nicht BMW als Vertragspartner hat, sondern jeweils eine andere Fremdfirma. Noch dazu völlig unübersichtlich dargestellt und schön verteilt auf mehreren Seiten.


    Das hat Volkswagen wirklich besser gelöst. Alles aus einer Hand, transparent und verständlich.

    Und BMW bekommt es nicht hin. Traurig.

    Selbst mein Verkäufer war sich nicht sicher in der Thematik und hat mich gebeten, es bei Fahrzeugübergabe mit dem Service-Berater zu besprechen.


    Christoph, und du machst jetzt sogar drei Fälle daraus?

    • BMW Premium Selection Garantie
    • Europlus Garantie
    • BMW Repair Inklusive