Ein Rennen gegen sich selbst ist ganz anders definiert. Für das Beschleunigen bis zum Tempolimit kann man das nicht anwenden.
Jaein.. klar ist das ungefähr so "um eine Höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen" definiert, aber 60KMH (in einer 50er) kann ja auch die höchstmögliche Geschwindigkeit in der Situation sein - also je nach Polizisten kann und wird schon nach 315d Abs. 1 Nr. 3 geahndet werden.
Von jedem Versuch rate ich aber natürlich ab, denn der ist selbstverständlich auch Strafbar.. und Führerschein will man neben einer Freiheits- oder Geldstrafe glaub ich auch nicht verlieren. 😉