Wieso? Das sollte doch auch öffentlich gehen. Gibt doch kein Gesetz, wie schnell ich die Höchstgeschwindigkeit erreiche
Schreiben die halt aus political correctness Gründen…
Wieso? Das sollte doch auch öffentlich gehen. Gibt doch kein Gesetz, wie schnell ich die Höchstgeschwindigkeit erreiche
Schreiben die halt aus political correctness Gründen…
Wieso? Das sollte doch auch öffentlich gehen. Gibt doch kein Gesetz, wie schnell ich die Höchstgeschwindigkeit erreiche
Nicht, dass ich nicht bei dir wäre... aber Jein. Prinzipiell musst du nur die Höchstgeschwindigkeit einhalten. Der Weg zur Grenze ist aber trotzdem Situationsabhängig bzw. eingeschränkt. Da gibt es nämlich einen Passus, der eine Lärmbelästigung durch unnötiges beschleunigen beschreibt.
Heißt im Grunde nur, dass du in dicht besiedelten Gebieten oder Orten mit 30/50/70er Zone eine Lärmbelästigung begehen würdest, wenn du den Motor voll ausdrehst bzw. hochdrehst. Da würde der Kollege in blau dann sagen können, Sie haben unnötig Lärm verurssacht. Auf einer Landstraße wo keiner ist der sich beschweren könnte... gibt es die Argumente aber nicht.
Da kommen dann nur die üblichen Klauseln wie, keine Gefährdung anderer oder sich selbst usw
Da wär ich mir nicht so sicher… ausserorts heißt es dann das es ein Rennen gegen dich selbst war. Wir leben in Zeiten wirrer rechtlicher Auslegungen.
Ein Rennen gegen sich selbst ist ganz anders definiert. Für das Beschleunigen bis zum Tempolimit kann man das nicht anwenden.
Stimmt schon KeYa, aber ich dachte natürlich nicht an innerorts. Ich meine, Launch Control in der 30er Zone?! Das tut dem Material sicher nicht gut wenn man bei 30 schon wieder ruckartig vom Gas geht
Und klar, unnötige Lärmbelästigung kenn ich auch und hatte ich tatsächlich nicht bedacht. Das wäre dann der zweite Grund, sowas nicht innerorts zu machen
Ich hab sowas bisher nur auf Landtstraßen gemacht, wenn vor und hinter mir nix kam und alles übersichtlich war. Woanders machts ja auch keinen Sinn. Auf der Landstrasse kannste dann wenigstens mit 100 weiter fahren.
Bitte nur in der Innenstadt an der Ampel nutzen. Huiiiiii
Dann aber erst schauen ob bmwm340d neben dir steht
Wieso? Das sollte doch auch öffentlich gehen. Gibt doch kein Gesetz, wie schnell ich die Höchstgeschwindigkeit erreiche
Doch § 1 StVO sagt das klar und deutlich - jedenfalls was den Start von der innerstädtischen Ampel angeht. Stichwort: Belästigung (und Lärm zählt auch dazu).
Welche Lärmbelästigung bei nem Diesel ?
Kann man aber auch bei den Benzinern mitlerweile sagen. Ist ja auch nichts mehr laut. Aber beim Diesel ??
Welche Lärmbelästigung bei nem Diesel ?
Kann man aber auch bei den Benzinern mitlerweile sagen. Ist ja auch nichts mehr laut. Aber beim Diesel ??
Es geht um "nach den Umständen unvermeidbar". Und ein Kavalierstart ist - im Auge des Gesetzes - IMMER vermeidbar.
Aber mir persönlich ist das ja auch völlig egal. Ich wollte nur die Frage nach dem Gesetz klären.
Wieso? Das sollte doch auch öffentlich gehen. Gibt doch kein Gesetz, wie schnell ich die Höchstgeschwindigkeit erreiche
Ohoh.. da könnte ganz schnell, je nach Polizisten 315d StGb im Raum stehen. Bei mir eher nicht, außer es wird an paar Ampeln hintereinander schnell auf 50-55 hochbeschleunigt, dann kriegt er auch mal die Kelle (wenn man Zivil unterwegs ist)
Mit bzw. neben einem Streifenwagen ist fast jeder Fahrer ein anständiger Fahrer, selbst die Taxifahrer 😂
Aber gehört nicht in den "KFKA" sondern den "Forumskneipe" Thread.