Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass die Werkstatt zeichnungsberechtigt ist.
Bmw geht sogar weiter als das, was du geschrieben hast. Bei Veränderungen durch Kunden mit nicht original Teilen erlischt die ganze (!) Garantie, nicht nur die an betroffenen Bauteil lt. Agb,
Kausalität, etc. darf man sich dann wenn’s blöd kommt vor Gericht erstreiten.