Individuallack + Lane Assist

  • Man sollte sich dann aber nicht hinstellen und sagen "Eeey, des hat mein BMW selber gemacht, BMW is schuld!!!1elf" :D

    Is wie mit allen Assis im Auto. Die helfen ungemein aber ich hab trotzdem die letzte Verantwortung. Wegen mir müsste der Spurwechselassi gar nicht nach hinten prüfen denn das mach ich eh ohnehin bevor ich blinke!

  • Wenn ich mir das ankucke, scheint mir klar zu sein, dass das Kfz eben nicht mehr der nationalen Gesetzgebung entspricht und demzufolge die BE erlischt.


    Da die Freischaltung auch nur wissentlich durch Codieren geschehen kann, kann die Versicherung die Leistung verweigern.


    Unwahrscheinlich? Ja. Unmöglich? Nein.

  • Die rechtlichen Aspekte sollte man natürlich nicht außer Acht lassen. Funktionieren denn die Sensoren uneingeschränkt ? Wenn ja scheint es wirklich nur an der Zulassung in Kombination mit dem ( nicht getesteten ) Sonderlack zu scheitern. Wer kann denn die Codierung ändern ?

  • Die hinteren Sensoren können im G20 "nur" 50m nach hinten sehen, neuste Anforderungen des Bundes sind aber 75m. Da diese mit der aktuellen Hardware nicht erreicht werden können, wird prinzipiell in DE deaktiviert.
    Habe es bei mir aber wieder eincodiert und mag es auch nicht mehr missen :)

    Edit: das Zitat von EvilEyE zur Beantwortung deiner Frage, tis1


    Eben nicht uneingeschränkt wenn 50m gegeben sind und 75m verlangt sind. Das Problem tritt auch nicht nur mit Sonderlack auf. Codierung kannst du selbst, auf eigene Gefahr mit allem was einhergeht, mit den gängigen Tools ändern. Persönlich rate ich davon ab.


    Allerdings führt der Wegfall dieser Funktion, übrigens m.W.n. überall in nicht nur in DE, den DAP ein bisschen ad Adbsurdum weil es schon sehr unschön ist, dass man den DAP manuell "overriden" muss beim Spurwechsel auf der AB. Ganz besonders wenn man eben weiss, dass es vor 2 Jahren noch ging.


    Warum Bmw den Geistesblitz hatte und man nachträglich Funktionen deaktiviert hat für die Kunden gezahlt haben, ist mir schleierhaft. Rechtlich ist das ja kaum zu begründen, bei der Typenabnahme war die 50m ja bekannt. Und auch wenn dies auf 75m geändert wurde, dann wohl nicht von Heut auf Morgen sondern mit Ansage. Und sogar wenn doch, könnte man aus Anstand (jaja, naïv) diejenigen entschädigen, die damals als Betatester hergehalten haben.

    BMW M4 Competition (F83) | Audi Q7

    2 Mal editiert, zuletzt von DFTBA ()

  • Wenn ich mir das ankucke, scheint mir klar zu sein, dass das Kfz eben nicht mehr der nationalen Gesetzgebung entspricht und demzufolge die BE erlischt.


    Da die Freischaltung auch nur wissentlich durch Codieren geschehen kann, kann die Versicherung die Leistung verweigern.


    Unwahrscheinlich? Ja. Unmöglich? Nein.

    Also wenn ich mir die verlinkten Ursachen für ein erlischen der Betriebserlaubnis ansehe fällt das eincodieren nicht darunter. Es ist keine zusätzliche Gefährdung der Verkehrsteilnehmer zu erwarten (Verantwortung beim Spurwechsel liegt so oder so 100% beim Fahrer), Farhzeugart ändert sich nicht und Abgaswerte auch nicht.

    Wenn es so wäre dann würde ja auch ein Verändern der Ambientebeleuchtung Farbe die Betriebserlaubnis erlischen :D

  • Dem stimme ich nicht zu. Natürlich ist eine zusätzliche Gefährdung zu erwarten wenn du "deine" Arbeit einem Assistenten anvertraust der dazu nicht 100% in der Lage ist und dazu noch vom Hersteller nachträglich deaktiviert wurde da die Sensoren scheinbar nicht den Anforderungen entsprechen.


    Allerdings liegt die Krux woanders begraben:


    1. "... die eine Gefährdung hervorrufen könnten" ist dafür sicherlich schon ausreichend, die Gefährdung an sich muss ja gar nicht eingetreten sein.

    2. da man das ganze wissentlich und willentlich tut, entfällt je nachdem auch der Versicherungsschutz.


    Zugegebenermassen sehr hypothetische Fälle, aber bei Weitem keine Kavaliersdelikte.

    BMW M4 Competition (F83) | Audi Q7

    Einmal editiert, zuletzt von DFTBA ()

  • Wenn ich den Einparkassistenten beim Einparken verwende und er mir komplett gegen ein anderes Auto rast, dann habe ich meine Arbeit dem Assistenen anvertraut und bin zu 100% komplett selber schuld. Aber ich glaube wir sind beide verkehrsrechtlich nicht genug ausgebildet um so etwas wirklich beurteilen zu können.

  • Mit deinem Beispiel liegst du um Welten daneben. Hier geht es um das Erlöschen der BE nach einer Änderung am Fahrzeug. Der Fall ist und bleibt hypothetisch, lässt sich jedoch nicht einfach so wegdiskutieren.


    Ich empfehle dazu bspw. diese Lektüre. Ich bin so frei und zitiere:


    "Auch kann durch einen nicht eingetragenen Eingriff formal die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen (vgl. BORGEEST, 2008, Kap. 10), was auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte – z. B. in Haftungsfragen (selbst wenn der Eingriff selbst nicht ursächlich für den Streitfall war)."

  • Hatte das selbe Thema bei meinem Dravitgrauen 07/20 330e. Noch nach Auslieferung wurde im Konfigurator der Spurwechselassistent beworben, obwohl er in DE im G20 generell deaktiviert wird, egal welcher Lack.
    Mein VK hatte nach Nachfrage mit der Fachabteilung folgende Rückmeldung für mich: Die hinteren Sensoren können im G20 "nur" 50m nach hinten sehen, neuste Anforderungen des Bundes sind aber 75m. Da diese mit der aktuellen Hardware nicht erreicht werden können, wird prinzipiell in DE deaktiviert.
    Habe es bei mir aber wieder eincodiert und mag es auch nicht mehr missen :)

    Unabhängig von der Diskussion über die Betriebserlaubnis: Wie genau hast du den denn reincodiert bekommen?